ApoRisk® auf Facebook ApoRisk® auf Twitter
  • 13.07.2023 – Ausbildung zertifizierter Mediatorinnen und Mediatoren wird praxisgerechter und digitaler
    13.07.2023 – Ausbildung zertifizierter Mediatorinnen und Mediatoren wird praxisgerechter und digitaler
    LEGISLATIVE | Steuer & Recht | Bundesjustizminister Buschmann hat die Änderung der Zertifizierte-Mediatoren-Ausbildungsverordnung (ZMediatAusbV) unterzeichnet, die zum 1. März 2...

Für Sie gelesen

Sehr geehrte Apothekerin, sehr geehrter Apotheker,
hier ist der vollständige Text für Sie:

ApoRisk® Nachrichten - Legislative:


Steuer & Recht |

Ausbildung zertifizierter Mediatorinnen und Mediatoren wird praxisgerechter und digitaler

 

Bundesjustizminister Dr. Marco Buschmann hat gestern die Änderung der Zertifizierte-Mediatoren-Ausbildungsverordnung (ZMediatAusbV) unterzeichnet, die zum 1. März 2024 in Kraft tritt.

Mediatorinnen und Mediatoren sind Personen, die Konfliktparteien in einem außergerichtlichen Streitverfahren dabei unterstützen, eine den Streit befriedende Lösung selbstständig zu erarbeiten und auf diese Weise die Interessen beider Seiten zu wahren. Diese Art der konsensualen und selbstbestimmten Konfliktlösung führt die Parteien aus dem Streit heraus und kann in sämtlichen Lebensbereichen der Menschen zur Anwendung gelangen.

Seit dem 1. September 2017 ist die Befugnis, sich als „zertifizierte Mediatorin“ bzw. als „zertifizierter Mediator“ bezeichnen zu dürfen, reglementiert. Die Zertifizierte-Mediatoren-Ausbildungsverordnung legt fest, innerhalb welcher Fristen bestimmte Aus- und Fortbildungsmaßnahmen wie eine erste praktische Mediation, Einzelsupervisionen und Fortbildungsstunden zu absolvieren sind, damit Mediatorinnen und Mediatoren die Bezeichnung führen dürfen. Die nunmehr getroffenen Änderungen dienen dem Ziel, das Vertrauen des Marktes in eine qualitativ fundierte und kontrollierte Ausbildung praxiserfahrener zertifizierter Mediatorinnen und Mediatoren zu stärken. Die Aufnahme der neuen Lerninhalte soll das Ausbildungssystem in das digitale Informationszeitalter überführen.

Die gestern unterzeichnete Änderung der Zertifizierte-Mediatoren-Ausbildungsverordnung sieht punktuelle Änderungen für die Ausbildung von Mediatorinnen und Mediatoren vor:

  • Die bislang dem theoretischen Ausbildungslehrgang nachgelagerten vier Praxisfälle sowie vier Supervisionen sollen zeitlich vorgezogen und in die Ausbildung integriert werden.
  • Die Ausbildungsinstitute sollen die Teilnahme an einer den Anforderungen entsprechenden Ausbildung bescheinigen. Die Bescheinigung ist Voraussetzung dafür, dass sich eine Mediatorin bzw. ein Mediator als „zertifiziert“ bezeichnen darf. Die Berechtigung, sich als „zertifiziert“ zu bezeichnen, soll entfallen, wenn die nach der Verordnung vorgeschriebenen Fortbildungen nicht oder nicht fristgerecht durchgeführt werden.
  • Überdies soll in der Verordnung ausdrücklich geregelt werden, welcher Teil des Ausbildungslehrgangs ausschließlich in physischer Präsenz und welcher auch in Online-Formaten durchgeführt werden darf. Ferner sollen als weitere Lerninhalte die Digitalkompetenz und die Kompetenz zur Durchführung von Online-Mediationen vorgeschrieben werden. Schließlich soll den Ausbildungsteilnehmenden die Wahlfreiheit zwischen Einzel- und Gruppensupervisionen eröffnet werden.

Quelle: Bundesministerium der Justiz

Zurück zur Übersicht

Kontakt
Jetzt Ihr persönliches Angebot anfordern!
Rückrufservice
Gerne rufen wir Sie zurück!
Suche
  • Die Versicherung mit Konzept
    Die Versicherung mit Konzept
    PharmaRisk® OMNI | Für alles gibt es eine Police - wir haben eine Police für alles.

Wir kennen Ihr Geschäft, und das garantiert Ihnen eine individuelle und kompetente Beratung.

Sie haben einen Beruf gewählt, der weit mehr als reine Erwerbstätigkeit ist. Sie verfolgen im Dienste der Bevölkerung hohe ethische Ziele mit Energie, fachlicher Kompetenz und einem hohen Maß an Verantwortung. Um sich voll auf Ihre Aufgabe konzentrieren zu können, erwarten Sie die optimale Absicherung für die Risiken Ihrer Berufsgruppe.

Sie suchen nach Möglichkeiten, Ihre hohen Investitionen zu schützen und streben für sich und Ihre Angehörigen nach einem angemessenen Lebensstandard, auch für die Zukunft.

  • Die PharmaRisk® FLEX
    Die PharmaRisk® FLEX
    Eine flexible Versicherung für alle betrieblichen Gefahren
Nutzen Sie unsere Erfahrung und rufen Sie uns an

Unter der kostenfreien Telefonnummer 0800. 919 0000 oder Sie faxen uns unter 0800. 919 6666, besonders dann, wenn Sie weitere Informationen zu alternativen Versicherern wünschen.

Mit der ApoRisk® FirmenGruppe steht Ihnen ein Partner zur Seite, der bereits viele Apothekerinnen und Apotheker in Deutschland zu seinen Kunden zählen darf. Vergleichen Sie unser Angebot und Sie werden sehen, es lohnt sich, Ihr Vertrauen dem Versicherungsspezialisten für Ihren Berufsstand zu schenken.

  • Die PharmaRisk® CYBER
    Die PharmaRisk® CYBER
    Eine einzige Versicherung für alle Internetrisiken