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  • 12.07.2023 – Bundesgerichtshof: Strafrechtliche Bewertung des
    12.07.2023 – Bundesgerichtshof: Strafrechtliche Bewertung des "Cyberbunker-Falls" kommt
    SICHERHEIT | Steuer & Recht | Am 24. August 2023 wird um 9:00 Uhr im Saal E 101 in der Herrenstraße 45a die Hauptverhandlung in der Strafsache 3 StR 306/22, auch bekannt als...

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SICHERHEIT | Steuer & Recht |

Bundesgerichtshof: Strafrechtliche Bewertung des "Cyberbunker-Falls" kommt

 

Am 24. August 2023 wird um 9:00 Uhr im Saal E 101 in der Herrenstraße 45a die Hauptverhandlung in der Strafsache 3 StR 306/22, auch bekannt als das "Cyberbunker-Verfahren", stattfinden.

Das Landgericht Trier hat am 13. Dezember 2021 nach 79 Hauptverhandlungstagen acht Angeklagte - sieben Männer und eine Frau - wegen ihrer Mitgliedschaft in einer kriminellen Vereinigung gemäß § 129 StGB verurteilt. Die Strafkammer hat Freiheitsstrafen von zwei Jahren und vier Monaten bis zu fünf Jahren und neun Monaten gegen sieben Angeklagte verhängt. Ein Angeklagter erhielt eine Freiheitsstrafe von einem Jahr, die zur Bewährung ausgesetzt wurde. Zusätzlich ordnete das Landgericht die Einziehung von Taterträgen im Wert von etwa 9.000 € bis 900.000 € gegen die Angeklagten an. Die Angeklagten wurden von weiteren Vorwürfen freigesprochen. Darüber hinaus wurde die Einziehung des Wertes von Taterträgen in Höhe von knapp 750.000 € gegen eine Einziehungsbeteiligte angeordnet.

Den Feststellungen des Landgerichts zufolge betrieben die Angeklagten ein hochgesichertes Rechen- und Datenverarbeitungszentrum in einer ehemaligen NATO-Bunkeranlage auf einem ehemaligen Militärgelände in Traben-Trarbach, Rheinland-Pfalz. Sie stellten diese IT-Infrastruktur gegen Bezahlung den Betreibern illegaler Handelsplattformen im Internet zur Verfügung. Die technische Ausstattung des Bunkers war auf eine anonyme Nutzung ausgerichtet und sollte vor staatlichem Zugriff geschützt sein. Die Angeklagten hatten Kenntnis von den kriminellen Aktivitäten der Nutzer ihrer Einrichtungen.

Sowohl alle acht Angeklagten als auch die Einziehungsbeteiligte und die Staatsanwaltschaft haben gegen das Urteil Revision eingelegt. Die Angeklagten bestreiten ihre Verurteilungen und rügen die Verletzung sachlichen Rechts sowie Verfahrensfehler. Sie berufen sich unter anderem darauf, dass die Haftungsprivilegierung gemäß § 10 Telemediengesetz (TMG) in Verbindung mit der E-Commerce-Richtlinie der Europäischen Union für Webhoster einer Strafbarkeit entgegenstehe. Als Webhoster seien sie nicht für die Inhalte der von ihnen betriebenen Server verantwortlich. Die Einziehungsbeteiligte rügt formelle und materielle Rechtsverletzungen. Die Staatsanwaltschaft hat ihre Revision mit der Sachrüge eingelegt und beanstandet die Teilfreisprüche in Bezug auf die Vorwürfe der Teilnahmestrafbarkeit bei den von den Nutzern der IT-Infrastruktur begangenen Straftaten, die Strafzumessung und das Unterbleiben der Einziehung bestimmter beschlagnahmter Gegenstände.

Der zuständige 3. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat angesichts dieser Rechtsmittel einen Hauptverhandlungstermin für den 24. August 2023 festgelegt. Ein Termin für die Verkündung einer Entscheidung wurde noch nicht festgelegt.


Kommentar:

Das "Cyberbunker-Verfahren" hat in der Vergangenheit viel Aufmerksamkeit auf sich gezogen, da es sich um einen bedeutenden Fall von Cyberkriminalität handelt. Die Verurteilung der Angeklagten wegen ihrer Mitgliedschaft in einer kriminellen Vereinigung verdeutlicht die Ernsthaftigkeit der Vorwürfe. Die Revisionen der Angeklagten, der Einziehungsbeteiligten und der Staatsanwaltschaft werden nun vor dem Bundesgerichtshof verhandelt, und es wird erwartet, dass dieser Prozess weitere Klarheit über die rechtliche Bewertung des Falles bringen wird.

Die Rüge der Haftungsprivilegierung von Webhostern gemäß dem Telemediengesetz und der E-Commerce-Richtlinie ist von besonderem Interesse, da sie potenzielle Auswirkungen auf die Haftung von IT-Infrastrukturbetreibern haben könnte. Der Ausgang dieses Falls könnte auch für andere ähnliche Fälle wegweisend sein und die rechtlichen Grenzen für die Verantwortlichkeit von Webhostern klären.

Die Hauptverhandlung am 24. August 2023 wird somit von großer Bedeutung sein, um die strafrechtliche Bewertung des "Cyberbunker-Falls" zu überprüfen und möglicherweise wegweisende Entscheidungen zu treffen. Die Entscheidung des Bundesgerichtshofs wird mit Spannung erwartet, da sie wichtige Implikationen für den Umgang mit Cyberkriminalität und die Haftung von IT-Infrastrukturbetreibern haben könnte.

Engin Günder

 

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