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  • 08.07.2023 – Apotheker:innen können von der Rente mit 63 profitieren
    08.07.2023 – Apotheker:innen können von der Rente mit 63 profitieren
    VORSORGE | Wissen & Tipps | Die Möglichkeit der Rente mit 63 Jahren stellt für viele Arbeitnehmer:innen einen attraktiven Zeitpunkt dar, um den wohlverdienten Ruhestand anz...

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Sehr geehrte Apothekerin, sehr geehrter Apotheker,
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ApoRisk® Nachrichten - Vorsorge:


VORSORGE | Wissen & Tipps |

Apotheker:innen können von der Rente mit 63 profitieren

 

Die Möglichkeit der Rente mit 63 Jahren stellt für viele Arbeitnehmer:innen einen attraktiven Zeitpunkt dar, um den wohlverdienten Ruhestand anzutreten. Auch Apotheker:innen können von dieser Regelung profitieren, jedoch gibt es bestimmte Faktoren, die sie bei der Beantragung der Frührente beachten sollten.

Gemäß der aktuellen gesetzlichen Regelungen können Versicherte, die das erforderliche Mindestalter erreicht haben und eine bestimmte Anzahl von Beitragsjahren vorweisen können, die Rente mit 63 beantragen. Für Apotheker:innen bedeutet dies, dass sie in der Regel nach 45 Versicherungsjahren die Möglichkeit haben, die Rente mit 63 zu beantragen.

Es ist jedoch wichtig zu beachten, dass die Rentenformel und die individuellen Versicherungsverläufe zu berücksichtigen sind. Die Rentenhöhe wird nicht nur vom Alter und der Anzahl der Beitragsjahre bestimmt, sondern auch von weiteren Faktoren wie den Entgeltpunkten und dem Durchschnittseinkommen während der Versicherungszeit. Eine individuelle Beratung durch einen Rentenexperten kann daher empfehlenswert sein, um die konkreten Ansprüche und finanziellen Auswirkungen der Rente mit 63 zu klären.

Des Weiteren ist zu beachten, dass die Rente mit 63 mit Abschlägen verbunden sein kann. Für jeden Monat, den man vor dem regulären Renteneintrittsalter in den Ruhestand tritt, wird ein Abschlag von 0,3 Prozent auf die monatliche Rente erhoben. Dieser Abschlag kann zu einer dauerhaften Verringerung der monatlichen Altersrente führen. Apotheker:innen sollten daher die finanziellen Auswirkungen der Abschläge auf ihre individuelle Situation sorgfältig abwägen.


Kommentar:

Die Möglichkeit der Rente mit 63 kann für Apotheker:innen eine interessante Option sein, um früher in den Ruhestand zu gehen. Allerdings sollten sie sich bewusst sein, dass die finanziellen Auswirkungen der Abschläge und die individuelle Rentenformel sorgfältig geprüft werden müssen. Eine individuelle Beratung durch einen Rentenexperten ist daher ratsam, um die konkreten Ansprüche und die finanzielle Situation zu klären. Jeder Apotheker sollte eine fundierte Entscheidung treffen, die auf seinen persönlichen Bedürfnissen und Zielen basiert, um einen reibungslosen Übergang in den Ruhestand zu ermöglichen.

Engin Günder

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