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Sehr geehrte Apothekerin, sehr geehrter Apotheker,
hier ist der vollständige Text für Sie:
Stellungnahme zum EFSVO-Referentenentwurf
Eine neue Verordnung des BMG soll künftig regeln, unter welchen konkreten Bedingungen welche Daten aus dem E-Rezeptfachdienst über Schnittstellen an Dritte fließen dürfen. Die ABDA sieht noch einigen Nachbesserungsbedarf am kürzlich vorgelegten Verordnungsentwurf – unter anderem findet sie die Zeit zu lang, für die Versicherte ihre Einwilligung zur Datenübermittlung im Voraus erteilen können.
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