ApoRisk® auf Facebook ApoRisk® auf Twitter
  • 05.07.2023 – Dreitagesfiktion beim Zentralversand von Steuerbescheiden ist verbindlich
    05.07.2023 – Dreitagesfiktion beim Zentralversand von Steuerbescheiden ist verbindlich
    SICHERHEIT | Steuer & Recht | Das Finanzgericht Hamburg hat in einem Urteil (5 K 92/22) vom 13. April 2023 zur Dreitagesfiktion beim Zentralversand von Steuerbescheiden entsc...

Für Sie gelesen

Sehr geehrte Apothekerin, sehr geehrter Apotheker,
hier ist der vollständige Text für Sie:

ApoRisk® Nachrichten - Sicherheit:


SICHERHEIT | Steuer & Recht |

Dreitagesfiktion beim Zentralversand von Steuerbescheiden ist verbindlich

 

Das Finanzgericht Hamburg hat in einem Urteil (5 K 92/22) vom 13. April 2023 zur Dreitagesfiktion beim Zentralversand von Steuerbescheiden entschieden. In einer Mitteilung vom 3. Juli 2023 wurde das Urteil bekanntgegeben.

Die Dreitagesfiktion bezieht sich auf die Annahme, dass ein Steuerbescheid dem Empfänger innerhalb von drei Tagen nach Aufgabe zur Post als bekanntgegeben gilt. Dies hat Auswirkungen auf Fristen für Einsprüche und Klagen gegen den Steuerbescheid. Wenn der Bescheid dem Steuerpflichtigen innerhalb dieser Dreitagesfrist zugeht, beginnt die Frist für Einsprüche oder Klagen zu laufen.

Im vorliegenden Fall ging es um einen Steuerbescheid, der vom Finanzamt per Zentralversand an den Steuerpflichtigen versandt wurde. Der Steuerpflichtige argumentierte, dass er den Bescheid erst nach Ablauf der Dreitagesfrist erhalten habe und daher Einspruch einlegen könne. Das Finanzgericht Hamburg entschied jedoch, dass die Dreitagesfiktion auch dann anwendbar ist, wenn der Bescheid per Zentralversand verschickt wird. Es kommt dabei nicht auf den tatsächlichen Zeitpunkt des Zugangs beim Empfänger an, sondern auf den Zeitpunkt des Postaufgabescheins.

Das Urteil des Finanzgerichts Hamburg betont, dass die Dreitagesfiktion eine gesetzliche Regelung ist, die eine effiziente und verlässliche Handhabung von Steuerbescheiden ermöglicht. Sie dient dazu, Rechtssicherheit zu schaffen und den Steuerpflichtigen eine klare Orientierung zu geben, wann Fristen für Einsprüche oder Klagen beginnen.


Kommentar:

Das Urteil des Finanzgerichts Hamburg bestätigt die Anwendung der Dreitagesfiktion auch beim Zentralversand von Steuerbescheiden. Dies stellt eine wichtige Klarstellung dar und gewährleistet eine einheitliche Handhabung von Fristen im Steuerrecht. Die Dreitagesfiktion dient dazu, eine rechtssichere Grundlage für Steuerpflichtige zu schaffen und ihnen klare Fristen für Einsprüche oder Klagen zu geben. Es ist zu beachten, dass die Dreitagesfiktion unabhängig von dem tatsächlichen Zeitpunkt des Zugangs beim Steuerpflichtigen gilt. Dieses Urteil trägt zur Rechtssicherheit im Steuerrecht bei und unterstützt eine effiziente Verwaltung von Steuerbescheiden.

Engin Günder

 

Zurück zur Übersicht

Kontakt
Jetzt Ihr persönliches Angebot anfordern!
Rückrufservice
Gerne rufen wir Sie zurück!
Suche
  • Die Versicherung mit Konzept
    Die Versicherung mit Konzept
    PharmaRisk® OMNI | Für alles gibt es eine Police - wir haben eine Police für alles.

Wir kennen Ihr Geschäft, und das garantiert Ihnen eine individuelle und kompetente Beratung.

Sie haben einen Beruf gewählt, der weit mehr als reine Erwerbstätigkeit ist. Sie verfolgen im Dienste der Bevölkerung hohe ethische Ziele mit Energie, fachlicher Kompetenz und einem hohen Maß an Verantwortung. Um sich voll auf Ihre Aufgabe konzentrieren zu können, erwarten Sie die optimale Absicherung für die Risiken Ihrer Berufsgruppe.

Sie suchen nach Möglichkeiten, Ihre hohen Investitionen zu schützen und streben für sich und Ihre Angehörigen nach einem angemessenen Lebensstandard, auch für die Zukunft.

  • Die PharmaRisk® FLEX
    Die PharmaRisk® FLEX
    Eine flexible Versicherung für alle betrieblichen Gefahren
Nutzen Sie unsere Erfahrung und rufen Sie uns an

Unter der kostenfreien Telefonnummer 0800. 919 0000 oder Sie faxen uns unter 0800. 919 6666, besonders dann, wenn Sie weitere Informationen zu alternativen Versicherern wünschen.

Mit der ApoRisk® FirmenGruppe steht Ihnen ein Partner zur Seite, der bereits viele Apothekerinnen und Apotheker in Deutschland zu seinen Kunden zählen darf. Vergleichen Sie unser Angebot und Sie werden sehen, es lohnt sich, Ihr Vertrauen dem Versicherungsspezialisten für Ihren Berufsstand zu schenken.

  • Die PharmaRisk® CYBER
    Die PharmaRisk® CYBER
    Eine einzige Versicherung für alle Internetrisiken