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  • 29.06.2023 – Digitale Rentenübersicht geht online
    29.06.2023 – Digitale Rentenübersicht geht online
    LEGISLATIVE | Steuer & Recht | Für viele Menschen ist es nicht leicht, angesichts von möglichen Ansprüchen aus gesetzlicher, privater und betrieblicher Altersvorsorge den Über...

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ApoRisk® Nachrichten - Legislative:


Steuer & Recht |

Digitale Rentenübersicht geht online

 

Wie steht es um meine finanzielle Absicherung im Alter? Für viele Menschen ist es nicht leicht, angesichts von möglichen Ansprüchen aus gesetzlicher, privater und betrieblicher Vorsorge bei dieser Frage den Überblick zu behalten. Dabei helfen wird ab 30. Juni ein Online-Portal der Deutschen Rentenversicherung: Die Digitale Rentenübersicht.

Nur wer gut über seine eigenen Ansprüche aus gesetzlicher, privater und betrieblicher Rente informiert ist, kann Vorsorge treffen, um den angestrebten Lebensstandard im Alter zu erreichen. Angesichts des komplexen Systems der Altersvorsorge in Deutschland ist das eine große Herausforderung. Vielen fehlt ein transparenter Gesamtüberblick über alle bisher erreichten und erreichbaren Ansprüche aus den drei Säulen der Alterssicherung.

Um dies zu ändern, hatte die Bundesregierung das Gesetz Digitale Rentenübersicht auf den Weg gebracht. „Wir wollen den Kenntnisstand der Bürgerinnen und Bürger über ihre eigene Altersvorsorge verbessern“, hatte Bundesarbeitsminister Hubertus Heil dazu erklärt. „Mit der digitalen Rentenübersicht kann künftig jeder auf einen Blick sehen, wie es um die eigene Absicherung im Alter steht.“

Online alles auf einen Blick

Die Digitale Rentenübersicht ist ein Online-Portal, dass allen Bürgerinnen und Bürger ab 30. Juni die Altersvorsorgeansprüche aus gesetzlicher, betrieblicher und privater Alterssicherung übersichtlich und zentral gebündelt darstellt. Die Nutzung des Online-Portals ist freiwillig, kostenlos und von jedem gängigen Internetbrowser aus möglich. Dabei werden die individuellen Daten nur für die Abfrage zusammengeführt und können anschließend freiwillig in einem Nutzerkonto gespeichert werden – ansonsten werden sie gelöscht.

Die bisher von den jeweiligen Vorsorgeeinrichtungen versandten Informationen zu einzelnen Altersvorsorgeansprüchen erhalten Bürgerinnen und Bürger auch weiterhin. Allerdings kann die Digitale Rentenübersicht die Grundlage für eine weitergehende Beratung sein, um etwaige Lücken in der Altersversorgung frühzeitig zu erkennen und handeln zu können.

Beamtinnen und Beamte, Richterinnen und Richter sowie Versicherte eines Berufsständischen Versorgungswerks können ihre Ansprüche über das Online-Portal nicht abfragen.

Pilotphase

Die Digitale Rentenübersicht befindet sich aktuell in der Pilotphase. Alle Funktionen des Online-Portals werden zur Zeit erprobt und Anbieter von Produkten der gesetzlichen, betrieblichen und privaten Altersvorsorge werden nach und nach angebunden. In der persönlichen Digitalen Rentenübersicht sind deshalb aktuell vielleicht noch nicht alle Altersvorsorge-Ansprüche erfasst. Hier finden Sie eine Liste der aktuell angebundenen Vorsorgeeinrichtungen.

Quelle: Bundesregierung

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