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  • 29.06.2023 – Gesetzliche Neuregelungen Juli 2023
    29.06.2023 – Gesetzliche Neuregelungen Juli 2023
    LEGISLATIVE | Steuer & Recht | Die Renten steigen. Ab Juli gilt ein gleich hoher Rentenwert in Ost- und Westdeutschland. Der Beitrag zur gesetzlichen Pflegeversicherung steigt. Wh...

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ApoRisk® Nachrichten - Legislative:


Steuer & Recht |

Gesetzliche Neuregelungen Juli 2023

 

Bundesregierung, Mitteilung vom 28.06.2023

Angleichung der Rentenwerte in Ost und West

Die Renten steigen. Ab Juli gilt ein gleich hoher Rentenwert in Ost- und Westdeutschland. Der Beitrag zur gesetzlichen Pflegeversicherung steigt, die Leistungen werden verbessert. Whistleblower werden besser geschützt. Medikamente sind per E-Rezept erhältlich. Lückenlose Lieferketten-Nachweise sollen die Waldrodung stoppen. Der Einbau intelligenter Strommesssysteme wird unbürokratischer und schneller.

Arbeit und Soziales

Mehr Geld für Rentnerinnen und Rentner

Am 1. Juli steigen die Renten und außerdem gilt nun in Ost- und Westdeutschland ein gleich hoher aktueller Rentenwert – ein Jahr früher als gesetzlich vorgesehen.

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Digitale Rentenübersicht startet

Alle Bürgerinnen und Bürger können ab 30. Juni eine Übersicht über ihre persönlichen Altersvorsorgeansprüche aus gesetzlicher, betrieblicher und privater Alterssicherung online abrufen.

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Pflege: Mehr Leistungen und stabile Finanzen

Die gesetzliche Pflegeversicherung wird in zwei Schritten reformiert: Zum 1. Januar 2024 werden das Pflegegeld und die ambulanten Sachleistungsbeträge um jeweils fünf Prozent erhöht. Zum 1. Januar 2025 und zum 1. Januar 2028 werden dann die Geld- und Sachleistungen automatisch dynamisiert – in Anlehnung an die Preisentwicklung. Der Beitragssatz steigt deshalb zum 1. Juli 2023 von 3,05 Prozent auf 3,4 Prozent des Bruttolohns, für Kinderlose noch etwas mehr.

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Bürgergeld: Bessere Chancen auf Qualifikation und Arbeit

Am 1. Juli 2023 treten weitere Regelungen beim Bürgergeld in Kraft. Wer etwa eine Weiterbildung macht, bekommt eine monatliche Unterstützung von 150 Euro. Außerdem werden bei Hinzuverdienst die Freibeträge erhöht. Von einem Einkommen zwischen 520 Euro und 1.000 Euro dürfen 30 Prozent behalten werden.

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Besserer Rechtsschutz für „Whistleblower“

Beschäftigte in Unternehmen und Behörden nehmen Missstände oftmals als Erste wahr. Ihre Hinweise können dafür sorgen, dass Rechtsverstöße aufgedeckt, untersucht, verfolgt und unterbunden werden. Mit dem Gesetz wird der Schutz sog. Whistleblower verbessert.

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Gesundheit

Medikamente per E-Rezept in den Apotheken

Versicherte können nun E-Rezepte auch mit ihrer elektronischen Gesundheitskarte (eGK) einlösen. Dazu müssen sie die Karte in der Apotheke nur in das Kartenterminal stecken. Mit App und Papierausdruck können Rezepte selbstverständlich weiter eingelöst werden.

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Hohe Anforderungen an Trinkwasserqualität

Unser Trinkwasser kann weiterhin bedenkenlos und ohne Gefahren für die Gesundheit genutzt werden. Eine Verordnung, die bereits am 24. Juni in Kraft trat, sorgt unter anderem dafür, dass alte Bleileitungen ausgetauscht werden. Zudem werden niedrigere Grenzwerte für Schadstoffe wie Chrom, Arsen und Blei vorgeschrieben.

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Umwelt und Klimaschutz

EU-weit einheitliche Regelung für entwaldungsfreie Lieferketten

Schokolade, Möbel oder auch Lederschuhe: Für ihre Herstellung werden oft Rohstoffe verarbeitet, die auf gerodeten Waldflächen erzeugt wurden. Um diese Praxis zu stoppen, müssen die Lieferketten vollständig nachgewiesen werden. Verbraucherinnen und Verbraucher können sich dadurch sicher für ein nachhaltiges Produkt entscheiden.

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Neustart für die digitale Energiewende

Der Einbau intelligenter Strommessgeräte soll schneller gehen. Die Systeme helfen dabei, Energie effizient und kostengünstig zu nutzen sowie das Stromnetz zu entlasten. Das Gesetz sieht einen Rolloutfahrplan mit verbindlichen Zielen bis zum Jahr 2030 vor.

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Verbraucher

Anhebung des monatlichen Pfändungsfreibetrags

Die Pfändungsfreigrenzen für Arbeitseinkommen werden regelmäßig an die Entwicklung des steuerlichen Freibetrags für das Existenzminimum angepasst. Ab dem 1. Juli 2023 beläuft sich der Grundfreibetrag auf 1.402 Euro – zuvor lag er bei 1.330 Euro. In der Pfändungstabelle ist ersichtlich, wie hoch der pfändbare Betrag je nach Einkommen und unterhaltsberechtigten Personen ist.

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Quelle: Bundesregierung

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