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Sehr geehrte Apothekerin, sehr geehrter Apotheker,
hier ist der vollständige Text für Sie:
Neuer HWG-Pflichthinweis für OTC-Werbung kommt
Voraussichtlich spätestens ab dem Jahreswechsel müssen Arzneimittelhersteller geschlechtergerechter werben: In der Publikumswerbung für nicht verschreibungspflichtige Arzneimittel muss der Pflichthinweis künftig lauten: „Zu Risiken und Nebenwirkungen lesen Sie die Packungsbeilage und fragen Sie Ihre Ärztin, Ihren Arzt oder in Ihrer Apotheke“.
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