ApoRisk® auf Facebook ApoRisk® auf Twitter
  • 26.06.2023 – Kündigung: Klägerin ist wegen zeitnaher Altersrente nur wenig schutzwürdig
    26.06.2023 – Kündigung: Klägerin ist wegen zeitnaher Altersrente nur wenig schutzwürdig
    SICHERHEIT | Steuer & Recht | Das jüngste Urteil des Bundesarbeitsgerichts (BAG) zum Thema betriebsbedingte Kündigung und Rentennähe eines Arbeitnehmers wirft wichtige Fra...

Für Sie gelesen

Sehr geehrte Apothekerin, sehr geehrter Apotheker,
hier ist der vollständige Text für Sie:

ApoRisk® Nachrichten - Sicherheit:


SICHERHEIT | Steuer & Recht |

Kündigung: Klägerin ist wegen zeitnaher Altersrente nur wenig schutzwürdig

 

Das jüngste Urteil des Bundesarbeitsgerichts (BAG) zum Thema betriebsbedingte Kündigung und Rentennähe eines Arbeitnehmers wirft wichtige Fragen zur Schutzwürdigkeit auf. In dem Fall hatte eine Frau, die kurz vor dem Eintritt in die Altersrente stand, gegen ihre Kündigung geklagt, da sie sich als wenig schutzwürdig betrachtete. Das BAG entschied zugunsten des Insolvenzverwalters und betonte die Ambivalenz des Kriteriums "Lebensalter" in der Sozialauswahl.

Das Urteil des BAG verdeutlicht, dass das Lebensalter als Auswahlkriterium für betriebsbedingte Kündigungen nicht eindeutig ist. Zwar wird die soziale Schutzbedürftigkeit in der Regel mit zunehmendem Lebensalter größer, da ältere Arbeitnehmer auf dem Arbeitsmarkt oft schlechtere Chancen haben. Jedoch verringert sich diese Schutzbedürftigkeit wieder, wenn der Arbeitnehmer innerhalb von zwei Jahren nach dem Arbeitsverhältnis eine abschlagsfreie Altersrente beziehen kann oder bereits bezieht. In solchen Fällen können Arbeitgeber oder Betriebsparteien das Lebensalter als Nachteil für den Arbeitnehmer berücksichtigen.

Es ist wichtig anzumerken, dass das Urteil des BAG nicht bedeutet, dass Personen kurz vor der Rente generell schutzwürdig sind. Jeder Fall muss individuell betrachtet werden, und weitere Faktoren wie die Dauer der Betriebszugehörigkeit, Unterhaltspflichten und Schwerbehinderung spielen ebenfalls eine Rolle bei der Sozialauswahl.

Diese Entscheidung des BAG wirft jedoch Fragen auf, wie die Rentennähe eines Arbeitnehmers angemessen bewertet werden sollte. Es ist ein sensibles Thema, da die betroffenen Arbeitnehmer oft jahrelang in das Unternehmen investiert haben und sich darauf verlassen haben, dass sie bis zum Renteneintritt beschäftigt bleiben. Eine ausgewogene Herangehensweise an die Sozialauswahl, die die individuellen Umstände und den Schutzbedarf der Arbeitnehmer berücksichtigt, ist entscheidend.

Es bleibt abzuwarten, wie sich diese Rechtsprechung auf zukünftige Fälle auswirken wird und ob es möglicherweise weitere Klarstellungen oder Anpassungen geben wird, um einen gerechten Ausgleich zwischen den Interessen der Arbeitnehmer und den betrieblichen Erfordernissen zu finden.

Insgesamt verdeutlicht dieses Urteil des BAG, dass die Frage der Schutzwürdigkeit von Personen mit zeitnaher Rente in betriebsbedingten Kündigungen eine komplexe Angelegenheit ist, die sorgfältig abgewogen werden muss. Eine differenzierte Betrachtung der individuellen Umstände sowie eine klare Kommunikation zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern sind entscheidend, um einen fairen und ausgewogenen Umgang mit solchen Situationen zu gewährleisten.

BAG, Urteil vom 08.12.2022, Az. 6 AZR 31/22

Engin Günder

 

Zurück zur Übersicht

Kontakt
Jetzt Ihr persönliches Angebot anfordern!
Rückrufservice
Gerne rufen wir Sie zurück!
Suche
  • Die Versicherung mit Konzept
    Die Versicherung mit Konzept
    PharmaRisk® OMNI | Für alles gibt es eine Police - wir haben eine Police für alles.

Wir kennen Ihr Geschäft, und das garantiert Ihnen eine individuelle und kompetente Beratung.

Sie haben einen Beruf gewählt, der weit mehr als reine Erwerbstätigkeit ist. Sie verfolgen im Dienste der Bevölkerung hohe ethische Ziele mit Energie, fachlicher Kompetenz und einem hohen Maß an Verantwortung. Um sich voll auf Ihre Aufgabe konzentrieren zu können, erwarten Sie die optimale Absicherung für die Risiken Ihrer Berufsgruppe.

Sie suchen nach Möglichkeiten, Ihre hohen Investitionen zu schützen und streben für sich und Ihre Angehörigen nach einem angemessenen Lebensstandard, auch für die Zukunft.

  • Die PharmaRisk® FLEX
    Die PharmaRisk® FLEX
    Eine flexible Versicherung für alle betrieblichen Gefahren
Nutzen Sie unsere Erfahrung und rufen Sie uns an

Unter der kostenfreien Telefonnummer 0800. 919 0000 oder Sie faxen uns unter 0800. 919 6666, besonders dann, wenn Sie weitere Informationen zu alternativen Versicherern wünschen.

Mit der ApoRisk® FirmenGruppe steht Ihnen ein Partner zur Seite, der bereits viele Apothekerinnen und Apotheker in Deutschland zu seinen Kunden zählen darf. Vergleichen Sie unser Angebot und Sie werden sehen, es lohnt sich, Ihr Vertrauen dem Versicherungsspezialisten für Ihren Berufsstand zu schenken.

  • Die PharmaRisk® CYBER
    Die PharmaRisk® CYBER
    Eine einzige Versicherung für alle Internetrisiken