ApoRisk® auf Facebook ApoRisk® auf Twitter
  • 25.06.2023 – Widerspruchsbelehrung erfordert keine Fettschrift
    25.06.2023 – Widerspruchsbelehrung erfordert keine Fettschrift
    SICHERHEIT | Steuer & Recht | Die korrekte Gestaltung einer Widerspruchsbelehrung in Versicherungsverträgen ist von großer Bedeutung, da sie die Wirksamkeit des Widerspruch...

Für Sie gelesen

Sehr geehrte Apothekerin, sehr geehrter Apotheker,
hier ist der vollständige Text für Sie:

ApoRisk® Nachrichten - Sicherheit:


SICHERHEIT | Steuer & Recht |

Widerspruchsbelehrung erfordert keine Fettschrift

 

Die korrekte Gestaltung einer Widerspruchsbelehrung in Versicherungsverträgen ist von großer Bedeutung, da sie die Wirksamkeit des Widerspruchsrechts beeinflusst. In einem aktuellen Fall hat sich das Oberlandesgericht Dresden mit der Frage beschäftigt, ob der Begriff "Widerspruchsbelehrung" in Fettschrift hervorgehoben sein muss.

Das Gericht entschied, dass die Widerspruchsbelehrung nicht zwingend in Fettschrift abgedruckt sein muss, um den gesetzlichen Anforderungen zu genügen. In dem vorliegenden Fall wurde die Belehrung durch eine Sternchenlinie markiert und befand sich in einem gesonderten Absatz auf dem Policenbegleitschreiben. Das Gericht argumentierte, dass diese Hervorhebung ausreichend sei, um die Aufmerksamkeit des Versicherungsnehmers auf die Widerspruchsbelehrung zu lenken. Die Belehrung konnte daher nicht übersehen werden, selbst wenn sie nicht in Fettschrift gedruckt war.

Diese Entscheidung verdeutlicht, dass die konkrete Gestaltung einer Widerspruchsbelehrung im Einzelfall geprüft werden muss, um festzustellen, ob sie den gesetzlichen Anforderungen entspricht. Eine deutliche und eindeutige Kennzeichnung der Belehrung ist jedoch unerlässlich, um sicherzustellen, dass Versicherungsnehmer ihr Widerspruchsrecht korrekt ausüben können.

Es bleibt abzuwarten, ob diese Entscheidung zu einer einheitlicheren Praxis bei der Gestaltung von Widerspruchsbelehrungen führen wird. In jedem Fall sollten Versicherungsunternehmen und Versicherungsnehmer darauf achten, dass alle rechtlichen Anforderungen erfüllt werden, um mögliche rechtliche Auseinandersetzungen zu vermeiden.

OLG Dresden, Beschluss vom 24.12.2022 – Az. 4 U 1520/22

Engin Günder

 

Zurück zur Übersicht

Kontakt
Jetzt Ihr persönliches Angebot anfordern!
Rückrufservice
Gerne rufen wir Sie zurück!
Suche
  • Die Versicherung mit Konzept
    Die Versicherung mit Konzept
    PharmaRisk® OMNI | Für alles gibt es eine Police - wir haben eine Police für alles.

Wir kennen Ihr Geschäft, und das garantiert Ihnen eine individuelle und kompetente Beratung.

Sie haben einen Beruf gewählt, der weit mehr als reine Erwerbstätigkeit ist. Sie verfolgen im Dienste der Bevölkerung hohe ethische Ziele mit Energie, fachlicher Kompetenz und einem hohen Maß an Verantwortung. Um sich voll auf Ihre Aufgabe konzentrieren zu können, erwarten Sie die optimale Absicherung für die Risiken Ihrer Berufsgruppe.

Sie suchen nach Möglichkeiten, Ihre hohen Investitionen zu schützen und streben für sich und Ihre Angehörigen nach einem angemessenen Lebensstandard, auch für die Zukunft.

  • Die PharmaRisk® FLEX
    Die PharmaRisk® FLEX
    Eine flexible Versicherung für alle betrieblichen Gefahren
Nutzen Sie unsere Erfahrung und rufen Sie uns an

Unter der kostenfreien Telefonnummer 0800. 919 0000 oder Sie faxen uns unter 0800. 919 6666, besonders dann, wenn Sie weitere Informationen zu alternativen Versicherern wünschen.

Mit der ApoRisk® FirmenGruppe steht Ihnen ein Partner zur Seite, der bereits viele Apothekerinnen und Apotheker in Deutschland zu seinen Kunden zählen darf. Vergleichen Sie unser Angebot und Sie werden sehen, es lohnt sich, Ihr Vertrauen dem Versicherungsspezialisten für Ihren Berufsstand zu schenken.

  • Die PharmaRisk® CYBER
    Die PharmaRisk® CYBER
    Eine einzige Versicherung für alle Internetrisiken