
Für Sie gelesen
Sehr geehrte Apothekerin, sehr geehrter Apotheker,
hier ist der vollständige Text für Sie:
APOTHEKE | Steuer & Recht |
Das Urteil des Landesarbeitsgerichts Köln zum rechtzeitigen Zugang von E-Mails wirft wichtige Fragen auf, die im geschäftlichen Kommunikationsverkehr oft strittig sind. Das Gericht hat entschieden, dass der Versender einer E-Mail den Zugang nachweisen und beweisen muss, um Rechtssicherheit zu gewährleisten.
In dem konkreten Fall ging es um die fristgerechte Zustellung einer E-Mail, die ein Beschäftigungsangebot enthielt. Der Kläger behauptete, die E-Mail erst drei Tage nach Ablauf der vereinbarten Frist erhalten zu haben. Die Beklagte argumentierte hingegen, dass die E-Mail rechtzeitig versendet wurde und keine Meldung über die Unzustellbarkeit vorlag.
Das Landesarbeitsgericht Köln entschied zugunsten des Klägers und betonte, dass es Sache des Versenders ist, den Zugang der E-Mail nachzuweisen. Der Empfänger kann nicht für das Risiko verantwortlich gemacht werden, dass die Nachricht nicht zugestellt wird. Ähnlich wie bei der herkömmlichen Post besteht die Möglichkeit, dass die E-Mail nicht beim Empfänger ankommt. Es liegt in der Verantwortung des Versenders, die geeigneten Maßnahmen zu ergreifen, um sicherzustellen, dass die Nachricht den Adressaten erreicht. Das Gericht wies darauf hin, dass eine Lesebestätigung über die Optionsverwaltung eines E-Mail-Programms angefordert werden kann, um den Zugang zu verifizieren.
Dieses Urteil unterstreicht die Bedeutung der Beweislast und des Nachweises beim E-Mail-Verkehr. Es zeigt auch, dass es für Unternehmen ratsam ist, entsprechende Vorkehrungen zu treffen, um den Zugang von wichtigen E-Mails nachweisen zu können. Die Anforderung einer Lesebestätigung oder die Verwendung anderer technischer Möglichkeiten können dabei hilfreich sein.
Es bleibt abzuwarten, ob dieses Urteil als Präzedenzfall in ähnlichen Streitigkeiten herangezogen wird. In jedem Fall verdeutlicht es die rechtlichen Herausforderungen im Zusammenhang mit der E-Mail-Kommunikation und unterstreicht die Notwendigkeit einer klaren und nachvollziehbaren Dokumentation, um den rechtzeitigen Zugang von E-Mails zu belegen.
Engin Günder
Sie haben einen Beruf gewählt, der weit mehr als reine Erwerbstätigkeit ist. Sie verfolgen im Dienste der Bevölkerung hohe ethische Ziele mit Energie, fachlicher Kompetenz und einem hohen Maß an Verantwortung. Um sich voll auf Ihre Aufgabe konzentrieren zu können, erwarten Sie die optimale Absicherung für die Risiken Ihrer Berufsgruppe.
Sie suchen nach Möglichkeiten, Ihre hohen Investitionen zu schützen und streben für sich und Ihre Angehörigen nach einem angemessenen Lebensstandard, auch für die Zukunft.
Unter der kostenfreien Telefonnummer 0800. 919 0000 oder Sie faxen uns unter 0800. 919 6666, besonders dann, wenn Sie weitere Informationen zu alternativen Versicherern wünschen.
Mit der ApoRisk® FirmenGruppe steht Ihnen ein Partner zur Seite, der bereits viele Apothekerinnen und Apotheker in Deutschland zu seinen Kunden zählen darf. Vergleichen Sie unser Angebot und Sie werden sehen, es lohnt sich, Ihr Vertrauen dem Versicherungsspezialisten für Ihren Berufsstand zu schenken.