Für Sie gelesen
Sehr geehrte Apothekerin, sehr geehrter Apotheker,
hier ist der vollständige Text für Sie:
FINANZEN | Steuer & Recht |
Das Urteil des Oberlandesgerichts Naumburg zur Zinsberechnung bei Prämiensparverträgen stellt eine wichtige Klarstellung für Verbraucher und Sparkassen dar. Das Gericht hat festgelegt, dass Sparkassen die Zinsanpassung für Sparverträge auf der Grundlage der Zinsreihe der Deutschen Bundesbank für börsennotierte Bundeswertpapiere vornehmen müssen.
Diese Entscheidung stärkt erneut die Rechte der Prämiensparer und schafft Transparenz bei der Zinsanpassung. Durch die Verwendung der Zinsreihe der Deutschen Bundesbank wird eine objektive und nachvollziehbare Grundlage für die Zinsberechnung geschaffen. Die monatliche Anpassung der Zinsen ohne Berücksichtigung einer Zinsschwelle gewährleistet zudem eine regelmäßige und angemessene Verzinsung der Sparverträge.
Das Oberlandesgericht Naumburg hat zudem klargestellt, dass Verbraucheransprüche bezüglich des Guthabens und der Zinsen aus den Prämiensparverträgen erst nach der wirksamen Beendigung des Sparvertrags entstehen. Dies stellt sicher, dass die Verbraucher faire und angemessene Zinszahlungen erhalten, wenn sie ihre Sparverträge tatsächlich beenden.
Das Urteil des Oberlandesgerichts Naumburg trägt zur Rechtssicherheit und zum Verbraucherschutz bei. Es schafft klare Richtlinien für die Zinsberechnung bei Prämiensparverträgen und stellt sicher, dass Verbraucher gerecht behandelt werden. Sparkassen sollten dieses Urteil zum Anlass nehmen, ihre Zinsanpassungsverfahren entsprechend anzupassen, um den rechtlichen Vorgaben zu entsprechen und das Vertrauen der Kunden zu stärken.
Es bleibt abzuwarten, ob das Urteil rechtskräftig wird und ob es Auswirkungen auf ähnliche Fälle haben wird. Insgesamt ist dieses Urteil ein positiver Schritt zur Klärung und Verbesserung der Rahmenbedingungen für Prämiensparverträge und zum Schutz der Verbraucherinteressen.
OLG Naumburg, Urteil vom 09.02.2023 – Az. 5 MK 1/20
Engin Günder
Sie haben einen Beruf gewählt, der weit mehr als reine Erwerbstätigkeit ist. Sie verfolgen im Dienste der Bevölkerung hohe ethische Ziele mit Energie, fachlicher Kompetenz und einem hohen Maß an Verantwortung. Um sich voll auf Ihre Aufgabe konzentrieren zu können, erwarten Sie die optimale Absicherung für die Risiken Ihrer Berufsgruppe.
Sie suchen nach Möglichkeiten, Ihre hohen Investitionen zu schützen und streben für sich und Ihre Angehörigen nach einem angemessenen Lebensstandard, auch für die Zukunft.
Unter der kostenfreien Telefonnummer 0800. 919 0000 oder Sie faxen uns unter 0800. 919 6666, besonders dann, wenn Sie weitere Informationen zu alternativen Versicherern wünschen.
Mit der ApoRisk® FirmenGruppe steht Ihnen ein Partner zur Seite, der bereits viele Apothekerinnen und Apotheker in Deutschland zu seinen Kunden zählen darf. Vergleichen Sie unser Angebot und Sie werden sehen, es lohnt sich, Ihr Vertrauen dem Versicherungsspezialisten für Ihren Berufsstand zu schenken.