Für Sie gelesen
Sehr geehrte Apothekerin, sehr geehrter Apotheker,
hier ist der vollständige Text für Sie:
SICHERHEIT | Steuer & Recht |
Das Urteil des Landgerichts Saarbrücken zur Haftung bei einem Unfall mit einer geöffneten Autotür wirft interessante Fragen auf. In diesem Fall ging es um die Frage, wer die Schuld trägt, wenn die Autotür bereits für eine längere Zeit geöffnet war und es zu einer Kollision kam.
Das Gericht stellte fest, dass der Fahrer, der ein- oder aussteigt, grundsätzlich auf andere Verkehrsteilnehmer achten muss. Im vorliegenden Fall wurde jedoch entschieden, dass der Kläger, dessen Ehefrau den Unfall verursachte, ein Mitverschulden trägt. Die Richter argumentierten, dass entweder gegen das Sichtfahrgebot verstoßen wurde oder die Fahrerin unaufmerksam war. Es konnte nicht nachgewiesen werden, dass die Tür des geparkten Autos erst kurz vor der Kollision geöffnet wurde.
Zudem betonte das Gericht, dass ein Autofahrer bei Dunkelheit seine Geschwindigkeit anpassen muss, um rechtzeitig vor Hindernissen anhalten zu können. Auch unbeleuchtete Fahrzeuge auf der Fahrbahn müssen berücksichtigt werden. Aufgrund des Mitverschuldens der Opel-Fahrerin wurde die Haftung aufgeteilt, wobei sie zu einem Drittel und der Halter des geparkten BMW zu zwei Dritteln haften.
Dieses Urteil verdeutlicht, dass sowohl derjenige, der ein- oder aussteigt, als auch andere Verkehrsteilnehmer eine gewisse Verantwortung tragen. Es ist wichtig, beim Ein- oder Aussteigen vorsichtig zu sein und aufmerksam auf den Verkehr zu achten. Gleichzeitig sollten auch andere Fahrer ihre Geschwindigkeit den Gegebenheiten anpassen und unbeleuchtete Hindernisse rechtzeitig erkennen können.
Das Urteil des Landgerichts Saarbrücken schafft Klarheit in Bezug auf die Haftung bei Unfällen mit geöffneter Autotür und betont die Bedeutung der Sorgfaltspflicht im Straßenverkehr. Es ist eine Erinnerung daran, wie wichtig es ist, stets achtsam zu sein, um Unfälle zu vermeiden und die Sicherheit aller Verkehrsteilnehmer zu gewährleisten.
LG Saarbrücken, Urteil vom 11.11.2022 – Az. 13 S 23/22
Engin Günder
Sie haben einen Beruf gewählt, der weit mehr als reine Erwerbstätigkeit ist. Sie verfolgen im Dienste der Bevölkerung hohe ethische Ziele mit Energie, fachlicher Kompetenz und einem hohen Maß an Verantwortung. Um sich voll auf Ihre Aufgabe konzentrieren zu können, erwarten Sie die optimale Absicherung für die Risiken Ihrer Berufsgruppe.
Sie suchen nach Möglichkeiten, Ihre hohen Investitionen zu schützen und streben für sich und Ihre Angehörigen nach einem angemessenen Lebensstandard, auch für die Zukunft.
Unter der kostenfreien Telefonnummer 0800. 919 0000 oder Sie faxen uns unter 0800. 919 6666, besonders dann, wenn Sie weitere Informationen zu alternativen Versicherern wünschen.
Mit der ApoRisk® FirmenGruppe steht Ihnen ein Partner zur Seite, der bereits viele Apothekerinnen und Apotheker in Deutschland zu seinen Kunden zählen darf. Vergleichen Sie unser Angebot und Sie werden sehen, es lohnt sich, Ihr Vertrauen dem Versicherungsspezialisten für Ihren Berufsstand zu schenken.