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  • 24.06.2023 – Krypto-Gewinne sind steuerpflichtig
    24.06.2023 – Krypto-Gewinne sind steuerpflichtig
    FINANZEN | Steuer & Recht | Das Urteil des Bundesfinanzhofs (BFH) zur Steuerpflicht von Krypto-Gewinnen ist ein bedeutender Schritt in der Klärung der steuerlichen Behandlung...

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ApoRisk® Nachrichten - Finanzen:


FINANZEN | Steuer & Recht |

Krypto-Gewinne sind steuerpflichtig

 

Das Urteil des Bundesfinanzhofs (BFH) zur Steuerpflicht von Krypto-Gewinnen ist ein bedeutender Schritt in der Klärung der steuerlichen Behandlung von Kryptowährungen. Die Entscheidung des BFH bestätigt, dass Gewinne aus dem Handel mit Bitcoin, Ethereum und anderen Kryptowährungen der Einkommensteuer unterliegen.

Die Richter am BFH haben klargestellt, dass Kryptowährungen als Wirtschaftsgüter anzusehen sind, die bei Veräußerung innerhalb eines Jahres als privates Veräußerungsgeschäft besteuert werden. Dieses Urteil stützt sich auf die Definition von Wirtschaftsgütern im Einkommensteuergesetz und erweitert sie um den Begriff der virtuellen Währungen.

Die Tatsache, dass Kryptowährungen auf Handelsplattformen gehandelt werden können, einen Kurswert haben und als Zahlungsmittel verwendet werden können, hat zur Überzeugung des Gerichts geführt, dass sie als Wirtschaftsgüter anzusehen sind. Dabei spielt es keine Rolle, welche technischen Details den Kryptowährungen zugrunde liegen.

Dieses Urteil sendet ein deutliches Signal an Privatanleger, die mit Kryptowährungen handeln. Es verdeutlicht, dass sie ihre Gewinne aus dem Krypto-Handel versteuern müssen und steuerliche Verpflichtungen ernst nehmen sollten. Die steuerliche Regulierung von Kryptowährungen wird immer wichtiger, da ihr Handel und ihre Nutzung weiter zunehmen.

Es bleibt abzuwarten, wie dieses Urteil in der Praxis umgesetzt wird und ob es möglicherweise Auswirkungen auf die steuerliche Behandlung von Kryptowährungen in anderen Ländern haben wird. In jedem Fall ist es ratsam, sich über die geltenden steuerlichen Vorschriften zu informieren und gegebenenfalls professionellen Rat einzuholen, um steuerliche Konsequenzen zu vermeiden.

BFH, Urteil vom 14.02.2023 – IX R 3/22

Engin Günder

 

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