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  • 22.06.2023 – Vorerst kein ermäßigter Steuersatz für Gastronomie ab 2024
    22.06.2023 – Vorerst kein ermäßigter Steuersatz für Gastronomie ab 2024
    LEGISLATIVE | Steuer & Recht | Im Finanzausschuss des Bundestags haben die Ampel-Fraktionen einen Antrag der Fraktion der CDU/CSU für die Fortführung des ermäßigten Mehrwertst...

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ApoRisk® Nachrichten - Legislative:


Steuer & Recht |

Vorerst kein ermäßigter Steuersatz für Gastronomie ab 2024

 

Im Finanzausschuss haben die Ampel-Fraktionen einen Antrag (20/5810) der Fraktion der CDU/CSU für die Fortführung des ermäßigten Mehrwertsteuersatzes von sieben Prozent in der Gastronomie über das laufende Jahre 2023 hinaus abgelehnt. Dafür stimmte neben der Antragstellerin die AfD-Fraktion. Die Fraktion Die Linke enthielt sich.

Die Abgeordneten der Koalition verwiesen in ihrer Begründung insbesondere auf die Folgen für den Bundehaushalt und die angespannte Haushaltssituation. Die SPD argumentierte, dass der derzeit geltende ermäßigte Steuersatz im Subventionsbericht der Bundesregierung auf Platz 3 der Subventionen aufgeführt sei. Eine Fortführung könne also erst im Zuge der Haushaltsberatungen diskutiert werden.

Quelle: Deutscher Bundestag, hib-Nr. 473/2023

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