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  • 20.06.2023 – Sturz aufgrund von unverständlicher Sorglosigkeit
    20.06.2023 – Sturz aufgrund von unverständlicher Sorglosigkeit
    SICHERHEIT | Steuer & Recht | Die Entscheidung des Oberlandesgerichts Nürnberg in Bezug auf die Haftung eines Verkehrssicherungs-Pflichtigen bei einem Sturz aufgrund von unv...

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ApoRisk® Nachrichten - Sicherheit:


SICHERHEIT | Steuer & Recht |

Sturz aufgrund von unverständlicher Sorglosigkeit

 

Die Entscheidung des Oberlandesgerichts Nürnberg in Bezug auf die Haftung eines Verkehrssicherungs-Pflichtigen bei einem Sturz aufgrund von unverständlicher Sorglosigkeit ist von großer Bedeutung. Sie verdeutlicht, dass die Haftung nicht automatisch greift, wenn der Geschädigte in unverständlicher Weise fahrlässig gehandelt hat.

Es ist wichtig zu beachten, dass die Verkehrssicherungspflicht eine Verpflichtung darstellt, angemessene Maßnahmen zur Gewährleistung der Sicherheit von Personen zu ergreifen. Dennoch müssen die individuellen Umstände des Falles berücksichtigt werden, insbesondere das Verhalten und die Sorgfaltspflichten des Geschädigten.

Die Entscheidung des Gerichts betont, dass eine unverständliche Sorglosigkeit des Geschädigten zu einer Reduzierung oder sogar einem vollständigen Ausschluss von Schmerzensgeldansprüchen führen kann. Dies soll sicherstellen, dass Personen ihre eigene Verantwortung für ihre Handlungen wahrnehmen und angemessene Vorsichtsmaßnahmen treffen.

Es ist jedoch wichtig, dass Gerichte bei der Beurteilung von Fällen mit unverständlicher Sorglosigkeit eine genaue Prüfung der Umstände vornehmen. Die Schwere des Verschuldens und der Grad der Sorglosigkeit müssen angemessen bewertet werden, um zu einer gerechten Entscheidung zu gelangen. Es sollte vermieden werden, Geschädigte, die möglicherweise auch zur Verantwortung gezogen werden können, ungerecht zu behandeln.

Insgesamt verdeutlicht diese Entscheidung die Bedeutung einer ausgewogenen und differenzierten Betrachtung von Fällen, in denen unverständliche Sorglosigkeit eine Rolle spielt. Es ist entscheidend, dass sowohl die Verkehrssicherungspflichtigen als auch die Geschädigten angemessen in die Pflicht genommen werden und dass die Haftungsfrage unter Berücksichtigung aller relevanten Faktoren geprüft wird.

Engin Günder

 

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