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Steuer & Recht |
Die Europäische Kommission hat heute neue Vorschriften vorgeschlagen, um Quellensteuerverfahren in der EU für Investoren, Finanzintermediäre (z. B. Banken) und die Steuerverwaltungen der Mitgliedstaaten effizienter und sicherer zu machen. Als eines der zentralen Elemente der Mitteilung über eine Unternehmensbesteuerung für das 21. Jahrhundert und des Aktionsplans der Kommission für die Kapitalmarktunion von 2020 soll diese Initiative zu einer faireren Besteuerung und zur Bekämpfung des Steuerbetrugs beitragen und grenzüberschreitende Investitionen in der ganzen EU fördern.
Der Begriff „Steuerabzug an der Quelle“ bezieht sich auf den Fall, wenn beispielsweise ein in einem EU-Mitgliedstaat ansässiger Anleger für die in einem anderen Mitgliedstaat erzielten Zinsen oder Dividenden Steuern zahlen muss. Dies ist häufig bei grenzüberschreitenden Investitionen der Fall. Für Fälle dieser Art haben viele EU-Mitgliedstaaten Doppelbesteuerungsabkommen geschlossen, um zu verhindern, dass Personen oder Unternehmen zweifach besteuert werden. Dank dieser Abkommen kann ein grenzüberschreitend tätiger Anleger die Erstattung der in einem anderen Mitgliedstaat zu viel gezahlten Steuern beantragen.
Diese Erstattungsverfahren sind allerdings oft langwierig, kostspielig und umständlich, sorgen für Frustrationen bei Anlegern und wirken abschreckend auf grenzüberschreitend tätige Investoren aus der EU und aus Drittländern. Derzeit wendet jeder EU-Mitgliedstaat eigene Quellensteuerverfahren an, die sich sehr voneinander unterscheiden. Anleger sind mit mehr als 450 verschiedenen Verfahren in der EU konfrontiert, von denen die meisten nur in der Landessprache verfügbar sind. Die Cum/Ex- und die Cum/Cum-Skandale haben außerdem gezeigt, dass die Erstattungsverfahren missbraucht werden können: Im Zeitraum 2000-2020 haben diese Praktiken Steuerausfälle von schätzungsweise 150 Mrd. Euro verursacht.
Die heute vorgeschlagenen Maßnahmen werden Anlegern, Finanzintermediären und nationalen Steuerbehörden das Leben erleichtern:
Dank dieser standardisierten Verfahren werden die Anleger Schätzungen zufolge rund 5,17 Mrd. Euro jährlich einsparen.
Der Vorschlag soll nach Annahme durch die Mitgliedstaaten zum 1. Januar 2027 in Kraft treten.
Die heutige Initiative ist Teil der Bemühungen der Kommission um Vereinfachungen für Unternehmen und die Bekämpfung missbräuchlicher Steuerpraktiken. Im Dezember 2022 hatten die Finanzministerinnen und -minister der EU-Mitgliedstaaten den Vorschlag der Kommission für eine Richtlinie des Rates zur Gewährleistung einer globalen Mindestbesteuerung für multinationale Unternehmensgruppen und große inländische Konzerne in der EU angenommen. Im Mai 2023 wurde zudem eine politische Einigung über neue Steuertransparenzvorschriften für alle Dienstleister erzielt, die im Auftrag von in der EU ansässigen Kunden Transaktionen mit Kryptowerten abwickeln. Der heutige Vorschlag ist auch ein zentrales Element des Aktionsplans der Kommission für die Kapitalmarktunion von 2020.
Quelle: EU-Kommission
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