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  • 19.06.2023 – Wertsachen unachtsam auf der Freibadwiese
    19.06.2023 – Wertsachen unachtsam auf der Freibadwiese
    SICHERHEIT | Wissen & Tipps | Die warmen Sommertage laden zum Besuch des Freibads ein, um sich im erfrischenden Wasser abzukühlen. Doch leider sind auch Diebstähle keine Selt...

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ApoRisk® Nachrichten - Sicherheit:


SICHERHEIT | Wissen & Tipps |

Wertsachen unachtsam auf der Freibadwiese

 

Die warmen Sommertage laden zum Besuch des Freibads ein, um sich im erfrischenden Wasser abzukühlen. Doch leider sind auch Diebstähle keine Seltenheit, und viele Badegäste müssen feststellen, dass ihre Wertsachen gestohlen wurden, während sie unbeschwert ihre Zeit im Wasser verbrachten. In solch einer unglücklichen Situation stellt sich die Frage: Was ist mit dem Versicherungsschutz? Wann zahlt die Versicherung?

Der Versicherungsschutz in Bezug auf gestohlene Wertsachen im Freibad hängt von verschiedenen Faktoren ab. In der Regel greifen hierbei die folgenden Versicherungen:

  1. Hausratversicherung: Die Hausratversicherung bietet in der Regel Schutz für persönliche Gegenstände, die sich in Ihrer Wohnung oder auf Ihrem Grundstück befinden. Allerdings kann der Versicherungsschutz außerhalb der eigenen vier Wände begrenzt sein. Es ist wichtig, die Versicherungsbedingungen zu prüfen, um zu überprüfen, ob Ihr Hausratversicherungsschutz auch Diebstähle im Freibad abdeckt.

  2. Reiseversicherung: Wenn Sie Ihre Wertsachen auf einer Reise oder im Urlaub gestohlen werden, kann eine Reiseversicherung den Verlust abdecken. Allerdings ist es wichtig zu beachten, dass nicht alle Reiseversicherungen einen umfassenden Schutz bieten. Überprüfen Sie daher die Versicherungsbedingungen und klären Sie, ob Diebstahl im Freibad in den Leistungsumfang der Reiseversicherung fällt.

  3. Private Haftpflichtversicherung: In einigen Fällen kann auch die private Haftpflichtversicherung Schutz bieten. Wenn Sie beispielsweise versehentlich die Wertsachen einer anderen Person beschädigen oder stehlen, kann die Haftpflichtversicherung den entstandenen Schaden abdecken. Jedoch ist es wichtig zu beachten, dass die private Haftpflichtversicherung nicht Ihren eigenen Verlust abdeckt.

Es ist ratsam, vor einem Besuch im Freibad die Versicherungsbedingungen Ihrer bestehenden Versicherungen zu überprüfen und gegebenenfalls mit Ihrem Versicherungsberater zu sprechen. Möglicherweise ist es auch sinnvoll, eine zusätzliche Versicherung abzuschließen, die speziell auf Diebstähle im Freibad oder auf Reisen abzielt.

Darüber hinaus gibt es jedoch auch Maßnahmen, die Sie ergreifen können, um das Risiko eines Diebstahls zu minimieren. Hier sind einige Tipps, die Sie beachten sollten:

  1. Lassen Sie keine Wertsachen unbeaufsichtigt: Vermeiden Sie es, Ihre Wertsachen unbeaufsichtigt auf der Freibadwiese liegen zu lassen. Nehmen Sie Ihre Wertsachen stattdessen mit in die Umkleidekabine oder nutzen Sie die Schließfächer, sofern diese vorhanden sind.

  2. Verwenden Sie wasserdichte Behälter: Wenn Sie Wertgegenstände wie Handys oder Geld mit ins Wasser nehmen möchten, verwenden Sie wasserdichte Behälter, um sie vor Wasser- und Feuchtigkeitsschäden zu schützen.

  3. Informieren Sie sich über Sicherheitsmaßnahmen des Freibads: Erkundigen Sie sich bei der Freibadleitung nach den Sicherheitsvorkehrungen, die das Freibad zum Schutz der Gäste vor Diebstählen getroffen hat. Einige Freibäder bieten beispielsweise abschließbare Schränke oder Sicherheitspersonal an.

  4. Vertrauen Sie auf Ihre Mitmenschen: Wenn Sie mit Freunden oder Familienmitgliedern ins Freibad gehen, können Sie sich gegenseitig beobachten und auf die Wertsachen des anderen achten. Das erhöht die Sicherheit und reduziert das Risiko eines Diebstahls.

Es ist wichtig, sowohl den Versicherungsschutz als auch die präventiven Maßnahmen zu berücksichtigen, um im Falle eines Diebstahls im Freibad optimal geschützt zu sein. Denken Sie daran, dass die genauen Bedingungen und Leistungen Ihrer Versicherungen von den individuellen Versicherungsverträgen abhängen, daher ist es ratsam, diese im Detail zu überprüfen und bei Bedarf mit Ihrem Versicherungsberater Rücksprache zu halten.

Engin Günder

 

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