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SICHERHEIT | Steuer & Recht |
Das Urteil des Oberlandesgerichts Celle vom 1. März 2023 wirft interessante Fragen zur Nutzungsausfall-Entschädigung bei Unfällen mit Oldtimern auf. Gemäß dem Urteil hat der Halter eines Oldtimers nur dann Anspruch auf eine Nutzungsausfall-Entschädigung während der Reparaturzeit, wenn er das Fahrzeug mehr als gelegentlich nutzt.
Diese Entscheidung wirft die Frage auf, wie der Begriff "mehr als gelegentlich" definiert wird und wie er auf Oldtimer angewendet werden sollte. Oldtimer sind oft Liebhaberfahrzeuge, die von ihren Besitzern mit viel Sorgfalt und Leidenschaft gepflegt werden. Es ist nicht ungewöhnlich, dass Oldtimer nicht täglich genutzt werden, sondern eher für besondere Anlässe oder Ausfahrten reserviert sind. Das Urteil könnte daher dazu führen, dass Oldtimer-Besitzer, die ihre Fahrzeuge nicht regelmäßig im Alltag nutzen, bei einem Unfall keine Nutzungsausfall-Entschädigung erhalten.
Es ist wichtig, die besondere Natur von Oldtimern zu berücksichtigen. Sie sind oft historische Fahrzeuge mit einem hohen ideellen Wert. Ihr Einsatz und ihre Nutzung können von Halter zu Halter unterschiedlich sein. Während einige Oldtimer regelmäßig im Straßenverkehr eingesetzt werden, um beispielsweise an Oldtimer-Rallyes oder Ausstellungen teilzunehmen, werden andere möglicherweise nur selten oder zu speziellen Anlässen gefahren.
Die Entscheidung des Oberlandesgerichts Celle mag aus rechtlicher Sicht nachvollziehbar sein, da sie auf dem Kriterium der regelmäßigen Nutzung basiert. Allerdings sollte auch die Einzigartigkeit von Oldtimern und die damit verbundene Nutzungsfrequenz in Betracht gezogen werden. Es wäre wünschenswert, wenn bei zukünftigen Gerichtsentscheidungen und Gesetzesänderungen eine differenzierte Betrachtung der Nutzung von Oldtimern vorgenommen wird.
Es ist ratsam, dass Oldtimer-Besitzer sich über ihre Versicherungspolicen informieren und klären, ob und in welchem Umfang eine Nutzungsausfall-Entschädigung im Falle eines Unfalls gewährt wird. Gegebenenfalls kann es sinnvoll sein, die Versicherungspolice anzupassen oder nach spezialisierten Versicherungen zu suchen, die die Besonderheiten von Oldtimern besser berücksichtigen.
Insgesamt sollte das Urteil des Oberlandesgerichts Celle Anlass sein, die Diskussion über die Nutzungsausfall-Entschädigung bei Oldtimern zu vertiefen. Eine differenzierte Betrachtung der individuellen Nutzungsgewohnheiten und des Wertes von Oldtimern könnte zu gerechteren Ergebnissen führen. Es ist wichtig, dass sowohl die Rechte der Oldtimer-Besitzer als auch die rechtlichen Rahmenbedingungen angemessen berücksichtigt werden, um ein faires Gleichgewicht zu schaffen.
Engin Günder
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