ApoRisk® auf Facebook ApoRisk® auf Twitter
  • 18.06.2023 – Gerichtsurteil konkretisiert Zinsberechnung bei Prämiensparverträgen
    18.06.2023 – Gerichtsurteil konkretisiert Zinsberechnung bei Prämiensparverträgen
    FINANZEN | Steuer & Recht | Das Urteil des Oberlandesgerichts Naumburg zur Zinsberechnung bei Prämiensparverträgen hat wichtige Klarheit und Rechtssicherheit für Verbrauche...

Für Sie gelesen

Sehr geehrte Apothekerin, sehr geehrter Apotheker,
hier ist der vollständige Text für Sie:

ApoRisk® Nachrichten - Finanzen:


FINANZEN | Steuer & Recht |

Gerichtsurteil konkretisiert Zinsberechnung bei Prämiensparverträgen

 

Das Urteil des Oberlandesgerichts Naumburg zur Zinsberechnung bei Prämiensparverträgen hat wichtige Klarheit und Rechtssicherheit für Verbraucher geschaffen. Es legt fest, dass Sparkassen verpflichtet sind, die Zinsanpassung für solche Verträge auf der Grundlage der Zinsreihe der Deutschen Bundesbank für börsennotierte Bundeswertpapiere vorzunehmen. Diese Entscheidung stärkt die Position der Prämiensparer und stellt sicher, dass die Zinsberechnung nach transparenten und nachvollziehbaren Kriterien erfolgt.

Das Gericht hat sich bei seiner Entscheidung auf ein Sachverständigengutachten gestützt und klargestellt, dass die Zinsanpassung auf der Basis der von der Bundesbank veröffentlichten Zinsreihe durchgeführt werden muss. Insbesondere sollen die Zinssätze für börsennotierte Bundeswertpapiere mit einer Restlaufzeit von 8 bis 15 Jahren verwendet werden. Die monatliche Zinsanpassung soll den relativen Zinsabstand wahren, während keine Zinsschwelle berücksichtigt werden soll.

Das Urteil betont auch, dass der vertragliche Anspruch der Verbraucher bezüglich des Guthabens und der Zinsen aus den Prämiensparverträgen erst nach wirksamer Beendigung des Sparvertrags entsteht. Diese Klarstellung trägt dazu bei, mögliche Missverständnisse oder Streitigkeiten zu vermeiden.

Insgesamt stärkt das Urteil die Rechte der Verbraucher und schafft Transparenz und Sicherheit im Zusammenhang mit Prämiensparverträgen. Es ist wegweisend für ähnliche Fälle und dient dem Schutz der Interessen und Rechte der Prämiensparer. Sparkassen sollten nun sicherstellen, dass sie die Zinsanpassungen gemäß den Vorgaben des Gerichts vornehmen, um ihren gesetzlichen Verpflichtungen nachzukommen.

Prämiensparer sollten sich über ihre Rechte und Ansprüche im Zusammenhang mit ihren Prämiensparverträgen informieren. Bei Fragen oder Unklarheiten können sie sich an qualifizierte Rechtsberater oder Verbraucherorganisationen wenden, um eine fundierte Beratung und Unterstützung zu erhalten.

Abschließend ist zu sagen, dass dieses Urteil eine positive Entwicklung für Prämiensparer darstellt und dazu beiträgt, das Vertrauen in Finanzinstitute zu stärken. Es verdeutlicht die Bedeutung einer klaren und fairen Zinsberechnung sowie einer transparenten Kommunikation zwischen den Sparkassen und ihren Kunden.

OLG Naumburg, Urteil vom 09.02.2023 – Az. 5 MK 1/20

Engin Günder

 

Zurück zur Übersicht

Kontakt
Jetzt Ihr persönliches Angebot anfordern!
Rückrufservice
Gerne rufen wir Sie zurück!
Suche
  • Die Versicherung mit Konzept
    Die Versicherung mit Konzept
    PharmaRisk® OMNI | Für alles gibt es eine Police - wir haben eine Police für alles.

Wir kennen Ihr Geschäft, und das garantiert Ihnen eine individuelle und kompetente Beratung.

Sie haben einen Beruf gewählt, der weit mehr als reine Erwerbstätigkeit ist. Sie verfolgen im Dienste der Bevölkerung hohe ethische Ziele mit Energie, fachlicher Kompetenz und einem hohen Maß an Verantwortung. Um sich voll auf Ihre Aufgabe konzentrieren zu können, erwarten Sie die optimale Absicherung für die Risiken Ihrer Berufsgruppe.

Sie suchen nach Möglichkeiten, Ihre hohen Investitionen zu schützen und streben für sich und Ihre Angehörigen nach einem angemessenen Lebensstandard, auch für die Zukunft.

  • Die PharmaRisk® FLEX
    Die PharmaRisk® FLEX
    Eine flexible Versicherung für alle betrieblichen Gefahren
Nutzen Sie unsere Erfahrung und rufen Sie uns an

Unter der kostenfreien Telefonnummer 0800. 919 0000 oder Sie faxen uns unter 0800. 919 6666, besonders dann, wenn Sie weitere Informationen zu alternativen Versicherern wünschen.

Mit der ApoRisk® FirmenGruppe steht Ihnen ein Partner zur Seite, der bereits viele Apothekerinnen und Apotheker in Deutschland zu seinen Kunden zählen darf. Vergleichen Sie unser Angebot und Sie werden sehen, es lohnt sich, Ihr Vertrauen dem Versicherungsspezialisten für Ihren Berufsstand zu schenken.

  • Die PharmaRisk® CYBER
    Die PharmaRisk® CYBER
    Eine einzige Versicherung für alle Internetrisiken