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  • 18.06.2023 – Ob Hundehalter für den Sturz einer Katzenbesitzerin haftet
    18.06.2023 – Ob Hundehalter für den Sturz einer Katzenbesitzerin haftet
    SICHERHEIT | Steuer & Recht | Das Urteil des Oberlandesgerichts Frankfurt (OLG) zum Haftungsfall zwischen einem Hundehalter und einer Katzenbesitzerin wirft wichtige Fragen a...

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SICHERHEIT | Steuer & Recht |

Ob Hundehalter für den Sturz einer Katzenbesitzerin haftet

 

Das Urteil des Oberlandesgerichts Frankfurt (OLG) zum Haftungsfall zwischen einem Hundehalter und einer Katzenbesitzerin wirft wichtige Fragen auf und klärt gleichzeitig die Haftungsregelungen für Tierhalter. Das Gericht kam zu dem Schluss, dass der Hundehalter für den Sturz der Klägerin haftet, der durch einen Angriff seines Hundes verursacht wurde. Das Urteil verdeutlicht, dass die Haftung eines Tierhalters nicht nur auf unmittelbar durch das Tier verursachte Verletzungen beschränkt ist, sondern auch Schäden umfasst, die durch das helfende Eingreifen von Personen entstehen.

Das Gericht berücksichtigte die Beweisaufnahme, bei der deutlich wurde, dass die Klägerin den Hund nicht grundlos geschlagen hatte, sondern versuchte, die Tiere mit einem Besen zu trennen. Zeuginnen bestätigten diese Aussage. Das OLG stellte fest, dass der Beklagte als Halter des Hundes nach den Grundsätzen der Tiergefahr haftet. Es genügt, dass eine Verletzung "adäquat kausal auf ein Tierverhalten zurückzuführen ist" und dass eine Person sich aufgrund der von dem Tier ausgehenden Gefahr veranlasst sieht, helfend einzugreifen. In diesem Fall wurde die Klägerin durch den Angriff des Hundes dazu veranlasst, ihrer Katze zu Hilfe zu eilen.

Das Urteil des OLG Frankfurt verdeutlicht die Verantwortung und Haftung von Hundehaltern für Schäden, die durch das Verhalten ihrer Tiere entstehen. Es trägt zur Klarstellung und Stärkung der Rechte von Tierhaltern und Personen, die in solchen Situationen eingreifen, bei. Es ist wichtig, dass Tierhalter sich bewusst sind, dass sie für die von ihren Tieren ausgehenden Gefahren haften und geeignete Vorkehrungen treffen sollten, um mögliche Schäden zu verhindern.

Es bleibt abzuwarten, ob das Urteil im Rahmen einer möglichen Revision angefochten wird. In der Zwischenzeit sollten Tierhalter und Tierbesitzer sich über ihre Rechte und Pflichten informieren. Bei Fragen oder Unsicherheiten ist es ratsam, sich an qualifizierte Rechtsberater oder Tierschutzorganisationen zu wenden, um eine fundierte Beratung und Unterstützung zu erhalten.

Abschließend kann gesagt werden, dass das Urteil des OLG Frankfurt eine wichtige Entscheidung ist, die zur Klarstellung der Haftungsregelungen für Tierhalter beiträgt. Es schafft eine rechtliche Grundlage und sensibilisiert Tierhalter für ihre Verantwortung im Umgang mit ihren Tieren. Indem Tierhalter sich bewusst sind, dass sie für mögliche Schäden haften, können potenzielle Konflikte und Unfälle vermieden werden.

OLG Frankfurt am Main, Urteil vom 18.01.2023 – Az. 4 U 249/21

Engin Günder

 

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