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Steuer & Recht |
Die Zahl der beantragten Regelinsolvenzen in Deutschland ist nach vorläufigen Angaben des Statistischen Bundesamtes (Destatis) im Mai 2023 um 3,1 % gegenüber dem Vorjahresmonat gestiegen. Im April 2023 hatte sie bereits um 4,8 % gegenüber April 2022 zugenommen. Bei den Ergebnissen ist zu berücksichtigen, dass die Verfahren erst nach der ersten Entscheidung des Insolvenzgerichts in die Statistik einfließen. Der tatsächliche Zeitpunkt des Insolvenzantrags liegt in vielen Fällen annähernd drei Monate davor. Die Insolvenzstatistik bildet nur Geschäftsaufgaben ab, die im Zuge eines Insolvenzverfahrens ablaufen, nicht jedoch solche aus anderen Gründen beziehungsweise vor Eintritt akuter Zahlungsschwierigkeiten. Diese und weitere Hinweise sind bei der Interpretation der Insolvenzstatistiken zu beachten.
Im 1. Quartal 2023 haben die deutschen Amtsgerichte nach endgültigen Ergebnissen 4.117 beantragte Unternehmensinsolvenzen gemeldet. Das bedeutet einen Anstieg um 18,2 % gegenüber dem 1. Quartal 2022.
Die voraussichtlichen Forderungen der Gläubiger aus den im 1. Quartal 2023 gemeldeten Unternehmensinsolvenzen bezifferten die Amtsgerichte auf rund 6,7 Milliarden Euro. Im 1. Quartal 2022 hatten die Forderungen bei rund 3,9 Milliarden Euro gelegen.
Bezogen auf 10.000 Unternehmen gab es im 1. Quartal 2023 in Deutschland zwölf Unternehmensinsolvenzen. Die meisten Insolvenzen je 10.000 Unternehmen entfielen auf den Wirtschaftsabschnitt Verkehr und Lagerei mit 26 Fällen. Dann folgten die Bereiche Bergbau und Gewinnung von Steinen und Erden sowie sonstige wirtschaftliche Dienstleistungen (zum Beispiel Zeitarbeitsfirmen) mit jeweils 20 Fällen. Die geringste Insolvenzhäufigkeit mit nur einer Insolvenz je 10.000 Unternehmen gab es in der Energieversorgung.
Im 1. Quartal 2023 gab es 16.676 Verbraucherinsolvenzen. Damit ist die Zahl der Verbraucherinsolvenzen im 1. Quartal 2023 um 2,1 % gegenüber dem 1. Quartal 2022 gesunken.
Quelle: Statistisches Bundesamt (Destatis)
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