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  • 13.06.2023 – Online-Rechentool zur Berechnung und zur Aufteilung von Kohlendioxidkosten zwischen Mietenden und Vermietenden freigeschaltet
    13.06.2023 – Online-Rechentool zur Berechnung und zur Aufteilung von Kohlendioxidkosten zwischen Mietenden und Vermietenden freigeschaltet
    LEGISLATIVE | Steuer & Recht | Das BMWK hat ein Rechentool zur Berechnung und zur Aufteilung von Kohlendioxidkosten veröffentlicht. Das Tool unterstützt Vermietende und Mietende...

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ApoRisk® Nachrichten - Legislative:


Steuer & Recht |

Online-Rechentool zur Berechnung und zur Aufteilung von Kohlendioxidkosten zwischen Mietenden und Vermietenden freigeschaltet

 

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz hat am 1. Juni 2023 ein Rechentool zur Berechnung und zur Aufteilung von Kohlendioxidkosten auf seiner Webseite veröffentlicht. Das Tool unterstützt Vermietende und Mietende mit eigenem Gas- oder Wärmeversorgungsvertrag bei der Anwendung des Kohlendioxidkostenaufteilungsgesetzes. Es führt durch die notwendigen Rechenschritte, fragt die notwendigen Daten und Informationen ab und gibt das Ergebnis der Aufteilung und Berechnung in einem PDF aus, das zu den eigenen Unterlagen genommen oder zur Vorbereitung einer Betriebskostenabrechnung verwendet werden kann.

Das Kohlendioxidkostenaufteilungsgesetz ist seit dem 1. Januar 2023 in Kraft. Das Gesetz verteilt den aus der Kostenbelastung herrührende Anreiz zu klimaschonendem Brennstoffverbrauch entsprechend der energetischen Qualität des Gebäudes auf beide Parteien des Mietverhältnisses. Das Gesetz sieht eine Aufteilung der Kohlendioxidkosten im Rahmen der regelmäßigen Betriebskostenabrechnung und anhand der (Verbrauchs-) Daten vor, die hierzu erhoben werden. Um das maßgebliche Aufteilungsverhältnis zu ermitteln, ist eine Reihe von Rechenschritten erforderlich; § 11 Absatz 3 des Kohlendioxidkostenaufteilungsgesetzes hatte deshalb die Bundesregierung verpflichtet, eine elektronische Anwendung zur Berechnung und Aufteilung der Kohlendioxidkosten bis zum 1. Juni 2023 zu erstellen und verfügbar zu machen.

Das Tool kann mit allen gebräuchlichen Internetbrowsern genutzt werden.

Quelle: Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz

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