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Steuer & Recht |
Bundesministerium der Justiz veröffentlicht Gesetzentwurf
Steckerfertige Photovoltaik-Anlagen („Balkonkraftwerke“) erfreuen sich zunehmender Beliebtheit. Wer in seiner Eigentumswohnung oder Mietwohnung ein solches Steckersolargerät installieren will, soll es künftig einfacher haben. Außerdem soll die Durchführung virtueller Wohnungseigentümerversammlungen erleichtert werden. Das sieht ein Gesetzentwurf vor, den das Bundesministerium der Justiz heute veröffentlicht hat.
Bundesminister der Justiz Dr. Marco Buschmann erklärt hierzu:
„Fortschritt braucht Freiheit. Steckersolargeräte sind dafür ein gutes Beispiel. Ausgereifte Geräte gibt es längst. Doch die rechtlichen Hürden für ihren Anschluss sind immer noch zu hoch: gerade im Mietrecht und im Wohnungseigentumsrecht. Das wollen wir ändern – denn auch für die Energiewende gilt: Großes kann auch im Kleinen entstehen. Erleichtern wollen wir außerdem die Durchführung virtueller Wohnungseigentümerversammlungen. Auch hierfür gibt es längst überzeugende Lösungen. Und in der Pandemie haben wir gesehen: Virtuelle Versammlungen können eine praktische Alternative sein zur Versammlung in Präsenz. Deshalb sollten wir auch hier auf mehr Flexibilität setzen. Nicht die Verbotsschilder weisen uns den Weg in die Zukunft – sondern Innovation und Freiheit.“
Der heute veröffentlichte Gesetzentwurf sieht punktuelle Änderungen im Wohnungseigentumsgesetz (WEG) und im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) vor. Sie betreffen Steckersolargeräte und virtuelle Wohnungseigentümerversammlungen – und daneben auch das Recht der beschränkten persönlichen Dienstbarkeiten. Im Einzelnen sind folgende Änderungen vorgesehen:
Der Gesetzentwurf wurde heute an die Länder und Verbände versendet und auf der Internetseite des Bundesministeriums der Justiz (BMJ) veröffentlicht. Die interessierten Kreise haben nun Gelegenheit, bis zum 7. Juli Stellung zu nehmen. Die Stellungnahmen werden auf der Internetseite des BMJ veröffentlicht. Auf der Internetseite des BMJ ist auch ein begleitendes FAQ zu dem Entwurf veröffentlicht.
Quelle: Bundesministerium der Justiz
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