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SICHERHEIT | Steuer & Recht |
Das Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) in Bezug auf das Recht auf Rücktritt ohne Zahlung einer Rücktrittsgebühr bei Pauschalreisen und der Covid-19-Pandemie hat bedeutende Auswirkungen auf Verbraucher und Reiseveranstalter. Der EuGH entschied, dass eine nationale Regelung, die Reiseveranstaltern vorübergehend erlaubt, im Falle eines Rücktritts nicht alle Zahlungen vollständig zu erstatten, nicht mit dem Unionsrecht vereinbar ist.
Dieses Urteil stärkt die Rechte der Verbraucher und stellt sicher, dass sie im Falle von Reiserücktritten aufgrund unvorhergesehener Ereignisse wie der Covid-19-Pandemie angemessen geschützt sind. Es bestätigt, dass Verbraucher das Recht haben, ohne Zahlung einer Rücktrittsgebühr von Pauschalreisen zurückzutreten und eine volle Rückerstattung zu erhalten.
Für Reiseveranstalter bedeutet das Urteil jedoch eine Herausforderung, da sie nun verpflichtet sind, im Falle eines Rücktritts alle Zahlungen vollständig zu erstatten, selbst wenn dies aufgrund außergewöhnlicher Umstände wie einer Pandemie geschieht. Dies kann finanzielle Auswirkungen auf die Branche haben und zu einer erhöhten Belastung für einige Unternehmen führen.
Es bleibt abzuwarten, wie die nationalen Regelungen in den verschiedenen Mitgliedstaaten an das Urteil angepasst werden. Die Reisebranche muss sich nun darauf einstellen, dass die Rückzahlungspflicht bei Reiserücktritten in Zukunft uneingeschränkter sein wird.
Insgesamt ist das Urteil des EuGH ein wichtiger Schritt zur Stärkung der Rechte der Verbraucher im Bereich Pauschalreisen. Es unterstreicht die Bedeutung des Schutzes von Verbrauchern bei unvorhergesehenen Ereignissen und fördert das Vertrauen der Verbraucher in den Pauschalreisemarkt.
Engin Günder
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