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  • 12.06.2023 – Zahl der Kurzarbeitenden steigt geringfügig
    12.06.2023 – Zahl der Kurzarbeitenden steigt geringfügig
    LEGISLATIVE | Steuer & Recht | Die Zahl der Kurzarbeitenden ist lt. ifo Institut leicht gestiegen. Sie lag im Mai bei 144.000 Menschen, wenig über den 140.000 (revidierter Wert) ...

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ApoRisk® Nachrichten - Legislative:


Steuer & Recht |

Zahl der Kurzarbeitenden steigt geringfügig

 

Die Zahl der Kurzarbeitenden ist leicht gestiegen. Sie lag im Mai bei 144.000 Menschen, wenig über den 140.000 (revidierter Wert) im Februar. Das geht aus Schätzungen des ifo Instituts auf Grundlage der ifo Konjunkturumfragen und Zahlen der Bundesagentur für Arbeit hervor. „Die Kurzarbeit spielt in der aktuellen wirtschaftlichen Schwächephase keine bedeutende Rolle“, sagt ifo-Arbeitsmarktforscher Sebastian Link. Der Anteil an den Beschäftigten blieb bei 0,4 %.

Einen kräftigen Anstieg auf niedrigem Niveau verzeichnete der Bau mit 10.000 nach 3.800 Beschäftigten im Februar. Der Anteil stieg damit von 0,2 (revidierter Wert) auf 0,5 % der Beschäftigten. Ansonsten konzentrierten sich die Kurzarbeitenden auf die Industrie, 111.000, nach 105.000 (revidierter Wert) im Februar. In der Autobranche ging sie zurück von 15.000 (revidierter Wert) auf 14.000 oder 1,4 nach 1,6 % (revidierter Wert). In der Metallerzeugung und -bearbeitung sind 2,8 % oder 8.000 Menschen in Kurzarbeit.

Im Mai 2022 lag die Zahl bei 305.000 Kurzarbeitenden oder 0,9 %. Beim Höchststand während der Corona-Krise im April 2020 waren es sogar 6 Millionen oder 17,8 %. Kurzarbeit ist eine Art Teilzeit-Arbeitslosigkeit, vor allem bei zeitweisem Auftragsmangel. Beschäftigte erhalten Kurzarbeitergeld in Höhe des Arbeitslosengeldes für die ausfallenden Stunden.

Quelle: ifo Institut

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