Für Sie gelesen
Sehr geehrte Apothekerin, sehr geehrter Apotheker,
hier ist der vollständige Text für Sie:
SICHERHEIT | Steuer & Recht |
Das Urteil des Landgerichts Koblenz zur Kündigungsmöglichkeit ohne Begründung in einem Betreuungsvertrag einer privaten Kindertagesstätte hat wichtige Konsequenzen für Eltern und Einrichtungen. Das Gericht entschied, dass eine private Kita den Betreuungsplatz für ein Kind auch ohne Angabe von Gründen kündigen darf, wenn dies vertraglich vereinbart ist.
Im vorliegenden Fall hatten die Eltern ihre Kinder in einer privaten Kindertagesstätte betreuen lassen. Der Vertrag sah vor, dass sowohl die Eltern als auch die Kita das Recht hatten, den Betreuungsplatz mit einer Kündigungsfrist von drei Monaten zu kündigen. Die Kita machte von diesem Recht Gebrauch und kündigte den Platz ohne Angabe von Gründen. Die Eltern waren überrascht und argumentierten, dass eine Kündigung ohne besonderen Grund nicht zulässig sei und die Vertragsklausel daher ungültig sei.
Das Landgericht Koblenz bestätigte jedoch die Rechtmäßigkeit der Kündigung. Es stellte fest, dass die Vereinbarung, den Betreuungsplatz ohne Angabe von Gründen kündigen zu können, nach geltender Rechtslage zulässig sei. Im Unterschied zu kommunalen Kindergärten haben private Träger von Kindertagesstätten die Freiheit, ihre Entscheidungen bezüglich der Aufnahme und Trennung von Kindern nach ihren eigenen Vorstellungen zu treffen. Eine private Bildungseinrichtung hat demnach ein nachvollziehbares Interesse daran, die Betreuung durch die Auswahl der Kinder nach eigenen Kriterien zu gestalten.
Das Urteil verdeutlicht, dass private Kitas nicht verpflichtet sind, Gründe für eine Kündigung anzugeben, solange dies vertraglich festgelegt ist. Es legt den Fokus auf die Autonomie und Freiheit der privaten Einrichtungen bei der Gestaltung ihrer Betreuungsangebote. Allerdings betont das Gericht auch, dass ein Wechsel der Kita eine erhebliche Belastung für die betroffenen Kinder darstellen kann.
Eltern, die sich für eine private Kita entscheiden, sollten sich daher bewusst sein, dass diese Einrichtungen das Recht haben, den Betreuungsplatz ohne Angabe von Gründen zu kündigen. Bei der Auswahl einer Kita ist es ratsam, die Vertragsbedingungen sorgfältig zu prüfen und gegebenenfalls rechtlichen Rat einzuholen, um potenzielle Risiken und Konsequenzen zu verstehen.
Das Urteil des Landgerichts Koblenz schafft Rechtssicherheit für private Kitas und bestätigt ihre Entscheidungsfreiheit bei der Auswahl der betreuten Kinder. Gleichzeitig wirft es Fragen auf, ob die bestehenden Regelungen ausreichend sind, um die Interessen und Bedürfnisse der betroffenen Kinder und Eltern angemessen zu berücksichtigen. Es bleibt abzuwarten, ob sich die Gesetzgebung in Zukunft mit diesem Thema befassen wird.
Landgericht Koblenz, Urteil vom 24.11.2022 – Az. 3 O 37/22
Engin Günder
Sie haben einen Beruf gewählt, der weit mehr als reine Erwerbstätigkeit ist. Sie verfolgen im Dienste der Bevölkerung hohe ethische Ziele mit Energie, fachlicher Kompetenz und einem hohen Maß an Verantwortung. Um sich voll auf Ihre Aufgabe konzentrieren zu können, erwarten Sie die optimale Absicherung für die Risiken Ihrer Berufsgruppe.
Sie suchen nach Möglichkeiten, Ihre hohen Investitionen zu schützen und streben für sich und Ihre Angehörigen nach einem angemessenen Lebensstandard, auch für die Zukunft.
Unter der kostenfreien Telefonnummer 0800. 919 0000 oder Sie faxen uns unter 0800. 919 6666, besonders dann, wenn Sie weitere Informationen zu alternativen Versicherern wünschen.
Mit der ApoRisk® FirmenGruppe steht Ihnen ein Partner zur Seite, der bereits viele Apothekerinnen und Apotheker in Deutschland zu seinen Kunden zählen darf. Vergleichen Sie unser Angebot und Sie werden sehen, es lohnt sich, Ihr Vertrauen dem Versicherungsspezialisten für Ihren Berufsstand zu schenken.