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FINANZEN | Steuer & Recht |
Ein zentraler Aspekt der MiCA-Verordnung ist die Ausweitung der sogenannten "Travel Rule" auf Kryptowerte. Diese Regel verlangt von Zahlungsdienstleistern die Übermittlung von Angaben zum Zahler und zum Zahlungsempfänger während der gesamten Zahlungskette. Dadurch wird der Geldverkehr über Kryptowährungen entanonymisiert.
Die Verordnung umfasst auch harmonisierte Vorschriften für Kryptowerte auf EU-Ebene, die Schutzmaßnahmen gegen Marktmanipulation, Finanzkriminalität und den Schutz der Verbraucher beinhalten. Zudem sollen wichtige Dienstleister verpflichtet werden, ihren Energieverbrauch offenzulegen, um den CO2-Fußabdruck von Kryptowährungen zu verringern.
Es gibt jedoch auch Kritik an der MiCA-Verordnung. Einige sehen das Verbot anonymer Zahlungen als Einschränkung der finanziellen Freiheit und als Eingriff in Bürgerrechte. Es wird argumentiert, dass anonyme Zahlungen beispielsweise für Spenden an Enthüllungsplattformen wie WikiLeaks wichtig sein können. Auch die Bewertung von Kryptodienstleistern und Kryptobörsen wird kritisiert, da einige wichtige Akteure möglicherweise nicht als signifikant eingestuft werden.
Es bleibt abzuwarten, ob der Rat die Gesetzestexte förmlich billigt und sie anschließend im Amtsblatt der EU veröffentlicht werden. Sobald dies geschehen ist, treten die Bestimmungen 20 Tage später in Kraft.
Roberta Günder
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