ApoRisk® auf Facebook ApoRisk® auf Twitter
  • 10.06.2023 – Die Unwirksamkeit einiger Widerrufsbelehrungen von Immobilienmaklern 
    10.06.2023 – Die Unwirksamkeit einiger Widerrufsbelehrungen von Immobilienmaklern 
    SICHERHEIT | Steuer & Recht | Das Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH), das die Unwirksamkeit einiger Widerrufsbelehrungen von Immobilienmaklern feststellt, wirft wichtige Fra...

Für Sie gelesen

Sehr geehrte Apothekerin, sehr geehrter Apotheker,
hier ist der vollständige Text für Sie:

ApoRisk® Nachrichten - Sicherheit:


SICHERHEIT | Steuer & Recht |

Die Unwirksamkeit einiger Widerrufsbelehrungen von Immobilienmaklern 

 

Das Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH), das die Unwirksamkeit einiger Widerrufsbelehrungen von Immobilienmaklern feststellt, wirft wichtige Fragen zur korrekten Gestaltung von Maklerverträgen auf. In dem vorliegenden Fall hatte ein Paar aus Erlangen eine Eigentumswohnung erwerben wollen und erhielt zusammen mit dem Exposé eine Widerrufsbelehrung vom Immobilienmakler. Die Besonderheit lag darin, dass darin zwei Adressen genannt wurden, an die der mögliche Widerruf gerichtet werden konnte - die Sparkasse als Vertretung der Maklergesellschaft und die Makler-Tochter selbst. Das Paar widerrufte den Maklervertrag später und forderte die Rückzahlung der Maklercourtage.

Der BGH entschied, dass die widersprüchlichen Angaben in der Widerrufsbelehrung nicht den gesetzlichen Vorgaben entsprachen. Es fehlte an Klarheit, da für Verbraucher nicht eindeutig erkennbar war, mit wem genau sie den Vertrag hatten und wann die Widerrufsfrist begann. Die Richter argumentierten, dass die Belehrung insgesamt unklar und damit unwirksam war.

Obwohl das Urteil nur ein Formular der Sparkassen-Immobilien-Vermittlungs-GmbH aus München betrifft, könnte es Auswirkungen auf ähnliche Verträge in Bayern haben. Die genaue Anzahl betroffener Immobilienmakler-Tochtergesellschaften der Sparkassen ist jedoch noch unklar.

Dieses Urteil betont die Bedeutung einer klaren und eindeutigen Widerspruchsbelehrung in Maklerverträgen. Verbraucher sollten darauf achten, dass alle erforderlichen Informationen korrekt und verständlich angegeben sind, um ihr Widerrufsrecht angemessen ausüben zu können. Immobilienmakler müssen sicherstellen, dass ihre Verträge den gesetzlichen Vorgaben entsprechen, um Rechtsstreitigkeiten und potenzielle finanzielle Konsequenzen zu vermeiden.

BGH, Urteil vom 01.12.2022 – Az. ZR 28/22

Engin Günder

 

Zurück zur Übersicht

Kontakt
Jetzt Ihr persönliches Angebot anfordern!
Rückrufservice
Gerne rufen wir Sie zurück!
Suche
  • Die Versicherung mit Konzept
    Die Versicherung mit Konzept
    PharmaRisk® OMNI | Für alles gibt es eine Police - wir haben eine Police für alles.

Wir kennen Ihr Geschäft, und das garantiert Ihnen eine individuelle und kompetente Beratung.

Sie haben einen Beruf gewählt, der weit mehr als reine Erwerbstätigkeit ist. Sie verfolgen im Dienste der Bevölkerung hohe ethische Ziele mit Energie, fachlicher Kompetenz und einem hohen Maß an Verantwortung. Um sich voll auf Ihre Aufgabe konzentrieren zu können, erwarten Sie die optimale Absicherung für die Risiken Ihrer Berufsgruppe.

Sie suchen nach Möglichkeiten, Ihre hohen Investitionen zu schützen und streben für sich und Ihre Angehörigen nach einem angemessenen Lebensstandard, auch für die Zukunft.

  • Die PharmaRisk® FLEX
    Die PharmaRisk® FLEX
    Eine flexible Versicherung für alle betrieblichen Gefahren
Nutzen Sie unsere Erfahrung und rufen Sie uns an

Unter der kostenfreien Telefonnummer 0800. 919 0000 oder Sie faxen uns unter 0800. 919 6666, besonders dann, wenn Sie weitere Informationen zu alternativen Versicherern wünschen.

Mit der ApoRisk® FirmenGruppe steht Ihnen ein Partner zur Seite, der bereits viele Apothekerinnen und Apotheker in Deutschland zu seinen Kunden zählen darf. Vergleichen Sie unser Angebot und Sie werden sehen, es lohnt sich, Ihr Vertrauen dem Versicherungsspezialisten für Ihren Berufsstand zu schenken.

  • Die PharmaRisk® CYBER
    Die PharmaRisk® CYBER
    Eine einzige Versicherung für alle Internetrisiken