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Steuer & Recht |
Die Europäische Kommission hat die elfte Ausgabe des EU-Justizbarometers veröffentlicht. Es gibt einen Überblick und vergleichbare Daten über die Effizienz, Qualität und Unabhängigkeit der Justizsysteme in den Mitgliedstaaten. Die aktuelle Ausgabe enthält Angaben zu 16 neuen Bereichen, z. B. dazu, wie die nationalen Behörden mit Korruption umgehen, zur Dauer der Verfahren im Zusammenhang mit Bestechungsfällen und zu spezifischen Regelungen zur Erleichterung des gleichberechtigten Zugangs zur Justiz für ältere Menschen, Opfer von geschlechtsspezifischer und häuslicher Gewalt und allgemein diskriminierungsgefährdete Personen.
Das EU-Justizbarometer 2023 enthält erstmals auch spezifische Angaben u. a. zu den Gehältern von Richterinnen und Richtern sowie Staatsanwältinnen und -anwälten, zur Ernennung der Präsidentinnen und Präsidenten der Obersten Gerichte und der Generalstaatsanwältinnen und -anwälte sowie zu den höchsten Instanzen, die verfassungsrechtliche Zuständigkeit ausüben.
Věra Jourová, Vizepräsidentin der Kommission für Werte und Transparenz, erklärte: „Wir benötigen das Justizbarometer als solides Fundament für unsere gesamte Arbeit im Bereich der Justizsysteme und der Rechtsstaatlichkeit. Die Mitgliedstaaten verfügen über unterschiedliche Systeme, doch dieses Instrument beweist, dass ein gesundes Justizsystem anhand klarer Indikatoren bemessen werden kann. Es hilft uns, die Rechenschaftspflicht zu erhöhen und aus den eigenen Erfahrungen sowie den Erfahrungen der anderen zu lernen. Stärkere und leistungsfähige Justizsysteme spielen eine zentrale Rolle bei der Wahrung der Rechtsstaatlichkeit.“
Wahrnehmung der Unabhängigkeit der Justiz in der Bevölkerung nach wie vor problematisch: Eine öffentliche Eurobarometer-Umfrage zeigt, dass sich die Wahrnehmung der Unabhängigkeit der Justiz durch die breite Öffentlichkeit seit 2016 in 15 Mitgliedstaaten verbessert hat. Im Vergleich zum Vorjahr hat sich die Wahrnehmung in 12 Mitgliedstaaten verbessert und gleichzeitig in 12 Mitgliedstaaten verschlechtert oder ist gleich geblieben. In einigen wenigen Mitgliedstaaten ist die wahrgenommene Unabhängigkeit der Justiz jedoch nach wie vor besonders gering. Eine weitere Eurobarometer-Umfrage zeigt, dass sich die Wahrnehmung der Unabhängigkeit durch Unternehmen in 12 Mitgliedstaaten im Vergleich zu 2016 verbessert hat. Im Vergleich zum Vorjahr ist die von den Unternehmen wahrgenommene Unabhängigkeit jedoch in 13 Mitgliedstaaten zurückgegangen.
Ein Einblick in die Korruptionsbekämpfung: In 12 Mitgliedstaaten werden Bestechungsfälle vor Strafgerichten innerhalb eines Jahres abgeschlossen, während die Verfahren in den übrigen fünf Mitgliedstaaten, für die Daten vorliegen, bis zu vier Jahre dauern könnten. Das Justizbarometer 2023 bietet auch einen vergleichenden Überblick über die Befugnisse und die Ernennungsverfahren der spezialisierten Stellen zur Korruptionsprävention. Ferner wird ein erster Überblick über die auf Korruptionsbekämpfung spezialisierten Polizei- und Strafverfolgungsbehörden sowie über die Ernennungsverfahren für die mit Korruption befassten Leiterinnen und Leiter von Staatsanwaltschaften gegeben.
Nach wie vor Spielraum für Verbesserungen bei der Digitalisierung der Justizsysteme: Nur acht Mitgliedstaaten haben Verfahrensvorschriften, die die Nutzung der Fernkommunikation und die Zulässigkeit von Beweismitteln in digitalem Format vollständig oder größtenteils ermöglichen. In 19 Mitgliedstaaten ist dies nur in gewissen Situationen möglich, z. B. für bestimmte Verfahrensbeteiligte (z. B. Parteien), aber nicht für alle (Gerichtssachverständige). Darüber hinaus zeigen die Ergebnisse des Justizbarometers 2023, dass die Gerichte und Staatsanwaltschaften in den Mitgliedstaaten mit zwei Ausnahmen nicht das volle Potenzial der im Rahmen ihrer Verfahrensvorschriften zulässigen Digitaltechnik nutzen.
Kein gleichberechtigter Zugang zur Justiz für diskriminierungsgefährdete und ältere Menschen sowie Opfer von geschlechtsspezifischer und häuslicher Gewalt: 17 Mitgliedstaaten stellen Informationen über die Rechte von diskriminierungsgefährdeten Personen zur Verfügung und 22 Mitgliedstaaten bieten einen einfachen physischen Zugang zu Gerichtsgebäuden. Darüber hinaus haben neun Mitgliedstaaten Maßnahmen ergriffen, um den Zugang zu Prozesskostenhilfe für ältere Menschen zu verbessern. Für Opfer von geschlechtsspezifischer und häuslicher Gewalt bieten 12 Mitgliedstaaten alle erfassten Schutzmaßnahmen, darunter Online-Zugang zu spezifischen Informationen, die für diese Gruppe relevant sind, besonderer Schutz von Opfern sowie Zeuginnen und Zeugen, Unterstützung bei Gerichtsverfahren durch Nichtregierungsorganisationen oder Gleichstellungsstellen sowie spezifische Schulungen für Richterinnen und Richter. Fast ein Viertel der Mitgliedstaaten bietet jedoch keinen Online-Zugang zu einschlägigen Informationen über geschlechtsspezifische Gewalt und die Rechte der Opfer.
Die im EU-Justizbarometer enthaltenen Angaben tragen zum Monitoring im Rahmen des Europäischen Semesters und zum jährlichen Zyklus der Rechtsstaatlichkeit bei – die Ergebnisse fließen in den Bericht über die Rechtsstaatlichkeit 2023 der Kommission ein. Das EU-Justizbarometer 2023 wurde weiterentwickelt, um dem Bedarf nach zusätzlichen Vergleichsinformationen Rechnung zu tragen (wie neuen Angaben über die Jahresgehälter von Richterinnen und Richtern sowie Staatsanwältinnen und -anwälten und über Korruptionsbekämpfungsstellen), deren Notwendigkeit bei der Ausarbeitung des Berichts über die Rechtsstaatlichkeit 2023 ermittelt wurde. Die Daten des Justizbarometers werden auch für die Überwachung der nationalen Aufbau- und Resilienzpläne verwendet.
Quelle: EU-Kommission
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