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Steuer & Recht |
WPK, Mitteilung vom 06.06.2023
Am 11./12. Mai 2023 hatten Bundestag und Bundesrat dem Einigungsvorschlag des Vermittlungsausschusses zum Gesetz für einen besseren Schutz hinweisgebender Personen sowie zur Umsetzung der Richtlinie zum Schutz von Personen, die Verstöße gegen das Unionsrecht melden (Hinweisgeberschutzgesetz), zugestimmt (vgl. „Neu auf WPK.de“ vom 15. Mai 2023).
Nach Ausfertigung durch den Bundespräsidenten ist das Gesetz am 2. Juni 2023 im Bundesgesetzblatt verkündet worden (BGBl. I Nr. 140 vom 2. Juni 2023). Es tritt zum ganz überwiegenden Teil am 2. Juli 2023 in Kraft (vgl. Art. 10 Abs. 2).
Quelle: WPK
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