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  • 07.06.2023 – Tarifliche Ausbildungsvergütung um 4,2 Prozent gestiegen
    07.06.2023 – Tarifliche Ausbildungsvergütung um 4,2 Prozent gestiegen
    LEGISLATIVE | Steuer & Recht | Die tarifliche Ausbildungsvergütung ist im vergangenen Jahr im bundesweiten Durchschnitt um 4,2 Prozent im Vergleich zum Vorjahr gestiegen. Das ber...

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Steuer & Recht |

Tarifliche Ausbildungsvergütung um 4,2 Prozent gestiegen

 

Die tarifliche Ausbildungsvergütung ist im vergangenen Jahr im bundesweiten Durchschnitt um 4,2 Prozent im Vergleich zum Vorjahr gestiegen. Das geht aus einer Antwort (20/6937) der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage (20/6649) der CDU/CSU-Fraktion hervor. Im Jahr 2021 lag der Anstieg bei 2,5 Prozent. Ein Anstieg der Ausbildungsvergütung von mehr als vier Prozent sei zuletzt im Jahr 2014 verzeichnet worden, schreibt die Bundesregierung.

Neben der Erhöhung der Ausbildungsvergütung würden Auszubildende ferner seit März 2022 durch staatliche Förderung entlastet. Darunter fallen beispielsweise der Heizkostenzuschuss I in Höhe von einmalig 230 Euro, der Heizkostenzuschuss II in Höhe von einmalig 345 Euro oder die Zahlung einer einmaligen Energiepauschale in Höhe von 200 Euro. Zudem wurde der Vermögensfreibetrag für Auszubildende unter 30 Jahren auf 15.000 Euro und für Auszubildende ab 30 Jahren auf 45.000 Euro erhöht, schreibt die Bundesregierung. Die Unionsfraktion hatte mit der Anfrage Auskunft über die „Unterstützung von Auszubildenden in der aktuellen Krise“ verlangt und insbesondere nach der Belastung durch die gestiegenen Energiekosten gefragt.

Quelle: Deutscher Bundestag, hib-Nr. 415/2023

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