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VORSORGE | Steuer & Recht |
Das Urteil des Landgerichts Köln gegen die Zurich Versicherung, wonach der Rentenfaktor einer fondsgebundenen Riester-Rente nicht nachträglich gesenkt werden darf, hat für Aufsehen gesorgt. Es ist positiv zu bewerten, dass das Gericht die Klausel in den Verträgen als benachteiligend für Kunden eingestuft hat. Die Entscheidung betont die Bedeutung des Äquivalenzverhältnisses zwischen Leistung und Gegenleistung in Versicherungsverträgen.
Die Zurich Versicherung hatte beabsichtigt, den Rentenfaktor für einen Kunden zu reduzieren, was zu einer erheblichen Kürzung der Garantierente geführt hätte. Das Gericht urteilte jedoch zugunsten des Kunden und forderte die Zurich auf, die Kürzung zurückzunehmen und die betreffende Klausel nicht mehr zu verwenden.
Es ist wichtig anzumerken, dass viele Versicherungsunternehmen ähnliche Klauseln in ihren Rentenversicherungen enthalten, die den Versicherern die Möglichkeit geben, den Rentenfaktor unter bestimmten Umständen anzupassen. Daher könnte dieses Urteil Auswirkungen auf die gesamte Branche haben.
Die Zurich Versicherung hat bisher nicht angekündigt, ob sie gegen das Urteil in Berufung gehen wird. Sie bezeichnete den Fall als eine komplexe juristische Frage und analysiert derzeit die schriftliche Urteilsbegründung, um über das weitere Vorgehen zu entscheiden.
Es bleibt abzuwarten, ob dieses Urteil Signalwirkung für andere Versicherer und Kunden haben wird. Es könnte dazu führen, dass Versicherungsunternehmen ihre Vertragsklauseln überdenken und sicherstellen, dass das Äquivalenzverhältnis von Leistung und Gegenleistung in beide Richtungen gewahrt wird.
Landgericht Köln, Urteil (Az. 26 O 12/22)
Roberta Günder
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