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Steuer & Recht |
Kommissionsvizepräsidentin Věra Jourová und Binnenmarkt-Kommissar Thierry Breton sind mit den Unterzeichnern des 2022 verschärften Verhaltenskodexes gegen Desinformation zusammengetroffen. Dabei begrüßte die Europäische Kommission zwölf neue Unterzeichner. Věra Jourová forderte die Unterzeichner des Verhaltenskodex auf, mit generativer KI produzierte Inhalte für die Nutzer umgehend klar zu kennzeichnen und den Verhaltenskodex dementsprechend anzupassen. Jourová betonte, „Maschinen haben nicht das Recht auf freie Meinungsäußerung“. Der Verhaltenskodex solle zudem künftig Grenzen für böswilliges Nutzen von KI setzen. Maßnahmen zur Kennzeichnung von KI sollen die Unterzeichner schon im Juli in den nächsten Hintergrundberichten zur Umsetzung ihrer Verpflichtungen darlegen.
Jourová bezeichnete den Kodex als wirksames und dynamisches Instrument zur Bekämpfung von Desinformation. „Das zeigt auch die große Zahl an Unterzeichnern. Bei wichtigen Aspekten wie kremlfreundlicher Kriegspropaganda, unabhängigem Zugang zu Daten und Missbrauch von KI sind die Fortschritte jedoch nach wie vor zu langsam. Bei der Vorbereitung auf die Europawahl 2024 fordere ich alle Plattformen auf, ihre Anstrengungen zur Bekämpfung von Desinformation in allen Mitgliedstaaten und in allen Sprachen zu verstärken.“ Der für den Binnenmarkt zuständige Kommissar Breton fügte hinzu: „Die ersten Hintergrundberichte zeigen gute Fortschritte, aber es ist noch viel zu tun – insbesondere in Bezug auf Faktenprüfung, Moderation von Inhalten und Zugang zu Daten für Forscher. Plattformen tragen eine wichtige Verantwortung für unsere Gesellschaften und Demokratien. Dies wird zu einer rechtlichen Verpflichtung im Rahmen des DSA, und die sehr großen Online-Plattformen müssen systemische Risiken, einschließlich Desinformation, bis zum 25. August bewerten und mindern.“
Ein Jahr nach der Einführung des verschärften Kodex sollen die Unterzeichner ihre Arbeit zur Umsetzung weiter intensivieren. In folgenden Bereichen erwartet die Europäische Kommission im Vorfeld der Europawahlen 2024 noch Verbesserungen:
Im Februar 2023 haben die Unterzeichner des Verhaltenskodex ihre ersten Hintergrundberichte vorgelegt. Die Kommission erwartet nun eine Intensivierung der Berichterstattung für den nächsten Zyklus im Juli 2023. Dies wird parallel zur Bewertung systemischer Risiken, einschließlich Desinformation, erfolgen, die sehr große Online-Plattformen im Rahmen des Gesetzes überDigitale Dienste, DSA, durchführen müssen.
Der Verhaltenskodex soll im Rahmen des DSA anerkannt werden. Der Kodex ist zwar freiwillig, die Einhaltung des Gesetzes über digitale Dienste ist jedoch bindend. Dazu gehört insbesondere die Verpflichtung sehr großer Online-Plattformen wie z.B. auch Twitter, systemische Risiken, einschließlich Desinformation, zu bewerten und zu mindern. Twitter hatte kürzlich angekündigt, den Verhaltenskodex gegen Desinformation zu verlassen. Das Gesetz über Digitale Dienste sieht strenge und abschreckende Sanktionen vor: Sehr große Plattformen, die wiederholt gegen das Gesetz verstoßen und keine angemessenen Risikominderungsmaßnahmen ergreifen, riskieren u.a. Geldbußen von bis zu 6 Prozent ihres weltweiten Umsatzes.
Zu den insgesamt 44 Unterzeichnern des Verhaltenskodex gehören wichtige Online-Plattformen, Faktenprüfer sowie relevante Akteure aus Forschung, Medien und der Zivilgesellschaft. Zusammen mit dem Gesetz über digitale Dienste und den anstehenden Rechtsvorschriften über Transparenz und Targeting politischer Werbung ist der verbesserte Verhaltenskodex ein wesentlicher Bestandteil des Instrumentariums, mit dem die Kommission gegen die Verbreitung von Desinformation in der EU vorgeht.
Der Kodex steht weiterhin für neue Unterzeichner offen.
Quelle: EU-Kommission
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