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Steuer & Recht |
Das neue Förderkonzept der Bundesregierung für erneuerbares Heizen (BEG) mit Stand vom 19. April 2023 sieht vor, dass prioritär der Austausch von alten und ineffizienten Heizungen gefördert wird. Das geht aus der Antwort der Bundesregierung (20/7018) auf eine Kleine Anfrage (20/6749) der Unionsfraktion hervor. Weiter heißt es darin, das Konzept sei im Vorfeld des Kabinettsbeschlusses zum Gebäudeenergiegesetz (GEG) zwischen dem Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK), dem Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB), dem Bundesministerium für Finanzen (BMF) und dem Bundeskanzleramt erarbeitet und am 19. April 2023 veröffentlicht worden. Derzeit wird die neue Förderrichtlinie vorbereitet. Da das Förderkonzept das Regel-Ausnahmeverhältnis des GEG spiegele und sich auch sonst weitere Änderungen aus dem parlamentarischen Verfahren zum GEG ergeben könnten, sei dieses Verfahren abzuwarten. Die Förderrichtlinie solle möglichst frühzeitig und somit rechtzeitig vor Inkrafttreten des novellierten Gebäudeenergiegesetzes veröffentlicht werden.
Quelle: Deutscher Bundestag, hib-Nr. 413/2023
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