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Steuer & Recht |
Der Fachkräftemangel spitzt sich zu – vor allem im Bereich der beruflich Qualifizierten. Mehr als jedes zweite Unternehmen, das längerfristig Stellen nicht besetzen kann, sucht erfolglos Fachkräfte mit einer abgeschlossenen Berufsausbildung. Gleichzeitig gehen vielen Ausbildungsbetrieben die Bewerberinnen und Bewerber aus. Die von der Bundesregierung auf den Weg gebrachte gesetzliche Garantie mit einem Anspruch auf außerbetriebliche Ausbildung ist kein erfolgversprechender Weg, um die Fachkräfte für die Unternehmen und gute Berufschancen für junge Menschen zu sichern.
Mehr als 80 Prozent der IHK-Ausbildungsbetriebe sprechen sich in der jüngsten DIHK-Ausbildungsumfrage (https://www.dihk.de/de/themen-und-positionen/fachkraefte/aus-und-weiterbildung/ausbildung/ausbildungsumfrage-22) gegen eine Ausbildungsgarantie auf Wunschberufe aus. Vielfach haben sie die Sorge, dass ihre betrieblichen Ausbildungsplätze verdrängt werden. 43 Prozent befürchten, dass außerbetrieblich Qualifizierte nicht dem Bedarf der Praxis entsprechen. Besser wäre es daher, auf eine gesetzliche Regelung zu verzichten und die seit 2014 in der Allianz für Aus- und Weiterbildung festgeschriebene Chancengarantie weiterzuentwickeln. Danach erhält jeder zum 30. September eines Jahres unvermittelte Jugendliche drei Angebote für betriebliche Ausbildungsplätze – wenn auch nicht immer im Wunschberuf. Die Allianzpartner aus der Wirtschaft stehen zu dieser Zusage.
Außerbetriebliche Ausbildung darf nur Ultima Ratio sein. Wichtig ist daher, dass der Regierungsentwurf zum Weiterbildungsgesetz den Anspruch auf außerbetriebliche Ausbildung nur für solche Regionen vorsieht, in denen es deutlich mehr Bewerberinnen und Bewerber gibt als betriebliche Ausbildungsstellen. Es ist außerdem richtig, dass die Förderung nur dann greifen soll, wenn mehrfache Bewerbungen um eine betriebliche Ausbildung nachweislich erfolglos geblieben sind und auch eine Einstiegsqualifizierung nicht möglich ist. Ebenso wichtig ist eine Verständigung vor Ort über Zahl und Auswahl der Ausbildungsberufe für außerbetriebliche Angebote, in die dringend die Kammern einbezogen werden müssen. Denn junge Menschen sollten auch außerbetrieblich nur solche Ausbildungen absolvieren, für die grundsätzlich ein Bedarf auf dem Arbeitsmarkt besteht.
Gut ist, dass der Gesetzentwurf ausdrücklich Abstand von einer branchenübergreifenden Umlage zur Finanzierung der bundesweiten Ausbildungsgarantie nimmt. Dieser Verzicht ist entscheidend, um Fehlsteuerungen bei der Ausbildung auszuschließen und Betriebe nicht zu belasten. Das sollten alle Bundesländer als Maßgabe für ihr eigenes Vorgehen ansehen.
Aus DIHK-Sicht lautet das Gebot der Stunde, Berufsorientierung und Mobilität zu stärken (https://www.dihk.de/resource/blob/95944/30851e0104a044787ea1e6c0989218e9/dihk-stellungnahme-weiterbildungsgesetz-data.pdf) und das reichliche Angebot der Betriebe mit den Vorstellungen und Talenten junger Menschen zusammenzubringen. Die im Gesetzentwurf vorgesehene Förderung eines neuen, berufsorientierenden Praktikums ist daher sinnvoll. Die IHKs werden Jugendliche, die ihre Berufswahl noch nicht abschließend getroffen haben, dabei unterstützen, Praktikumsplätze in den Unternehmen zu finden. Der angekündigte Mobilitätszuschuss für pendelnde Azubis kann hoffentlich dabei helfen, den passenden Ausbildungsplatz in einem Betrieb jenseits des Heimatortes zu finden. Und die vorgesehene flexiblere Gestaltung von Einstiegsqualifizierungen kann noch mehr Interessentinnen und Interessenten Startchancen in Unternehmen ermöglichen.
Quelle: DIHK
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