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Steuer & Recht |
Die Entscheidung des Bundesfinanzministeriums, auf die Versteuerung der Vorteile aus den beschlossenen Hilfen für gestiegene Energiepreise zu verzichten, ist ein richtiger Schritt! Der Bund der Steuerzahler (BdSt) begrüßt die Pläne von Minister Christian Lindner mit Blick auf die sogenannten Dezemberhilfen und Preisbremsen. Aufgrund der gestiegenen Preise für Strom und Gas hatte die Bundesregierung im vergangenen Jahr Preisbremsen und entsprechende Hilfen für Haushalte beschlossen, um Mehrbelastungen abzufedern. Mit der Dezember-Soforthilfe wurden Verbraucher von ihren Dezember-Abschlägen 2022 befreit. Zudem sind seit März 2023 – mit Rückwirkung zum Januar – Preisbremsen aktiv, sodass Verbraucher mit hohen Energietarifen einen subventionierten Energie- oder Gaspreis zahlen. Von Beginn an hatte der BdSt eine zunächst geplante Nachversteuerung der Gaspreisbremse als verfassungsrechtlich höchst bedenklich bewertet und eine ordentliche, unbürokratische und rechtskonforme Lösung der Bundesregierung eingefordert.
Mit dem Jahressteuergesetz 2022 wurde für die Dezemberhilfe geregelt, dass ab einem bestimmten Einkommen – angelehnt an die Grenze für den Solidaritätszuschlag – die Unterstützung versteuert werden muss. Bereits im Rahmen des Gesetzgebungsverfahrens hatten wir deutlich gemacht, dass die Ermittlung der Grundlage und die Besteuerung zu einer hohen Bürokratiebelastung führen werden. Die Nachversteuerung sollte über die Einkommensteuerfestsetzung erfolgen: Die Finanzämter hätten ermitteln müssen, wer die Förderung als Mieter oder Eigentümer tatsächlich erhalten hat, und hätten dann die Höhe der Einkünfte feststellen müssen – auch bei Bürgerinnen und Bürgern, die bisher nicht dazu verpflichtet gewesen wären, eine Einkommensteuererklärung abzugeben.
Zur Versteuerung der Vorteile aus den beschlossenen Preisbremsen war vereinbart worden, das entsprechende Verfahren für die Nachversteuerung zu einem späteren Zeitpunkt zu diskutieren. Doch zeichneten sich bereits Schwierigkeiten bei der Ermittlung ab: So war zum Beispiel fraglich, wie bei Wohnungsgemeinschaften zu verfahren ist. Ebenso deutete sich ein hoher bürokratischer Aufwand für Wohnungsverwaltungen und Vermieter an. Deshalb, so der BdSt, sollte die BMF-Entscheidung von der Bundesregierung schnellstmöglich beschlossen sowie von Bundestag und Bundesrat gesetzlich umgesetzt werden!
Unser Fazit: Die zu erwartenden Bürokratiekosten für die Ermittlung der Besteuerungsgrundlagen stehen in keinem Verhältnis zu den zu erwartenden Einnahmen. Daher begrüßt der Bund der Steuerzahler die jetzt getroffene Entscheidung aus dem Bundesfinanzministerium, auf die entsprechende Versteuerung der Hilfen zu verzichten. Dazu appelliert BdSt-Präsident Reiner Holznagel: „Künftig sollte genau geregelt werden, wer Unterstützungen vom Staat benötigt. Sie sollten nicht mittels Gießkanne verteilt werden, sondern nur denen zugutekommen, die sie wirklich brauchen, weil sie durch die hohen Energiepreise in eine existenzbedrohende Lage geraten sind.“
In diesem Sinne hatte der Verband das mit den Energiepreisbremsen gewählte „Prinzip Gießkanne“ bereits Ende 2022 als falschen Weg kritisiert, zumal die Hilfen vollständig über Schulden finanziert und derzeitige Lasten damit in die Zukunft verlagert werden. Die Preisbremsen sind nicht zielgerichtet, bürokratisch und setzen teils falsche Anreize, lautete unsere Kritik schon damals. Heute bekräftigen wir unsere Forderung: „Der geplante Ausstieg aus den Preisbremsen Mitte 2024 muss vorbereitet werden. Dazu gehört nicht nur, die staatlichen Belastungen wie Strom- und Mehrwertsteuer zu senken bzw. dauerhaft niedrig zu halten. Die steuerlichen Rahmenbedingungen für den Standort Deutschland müssen insgesamt angepackt werden“, betont Holznagel.
Quelle: BdSt
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