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VORSORGE | Wissen & Tipps |
Die Erwerbsminderungsrente ist eine frühzeitige Rente, die gezahlt wird, wenn eine Person aufgrund gesundheitlicher Gründe nicht mehr in vollem Umfang arbeiten kann. Nicht jeder, der krank ist, erhält automatisch eine Erwerbsminderungsrente. Es gibt bestimmte Voraussetzungen, die erfüllt sein müssen, und die Deutsche Rentenversicherung ist für die Prüfung und Auszahlung zuständig.
Um Erwerbsminderungsrente zu erhalten, müssen Arbeitnehmer schwere gesundheitliche Einschränkungen haben, das reguläre Renteneintrittsalter aber noch nicht erreicht haben. Es müssen weniger als sechs Stunden Arbeit pro Tag möglich sein. Selbstständige sind in der Regel nicht anspruchsberechtigt, es sei denn, sie haben freiwillig in die Rentenversicherung eingezahlt.
Die Beantragung der Erwerbsminderungsrente erfolgt bei der Deutschen Rentenversicherung. Es müssen verschiedene Unterlagen vorgelegt werden, darunter personenbezogene Daten, Versicherungsnachweise und Dokumente zum Krankheitsverlauf. Der Antrag kann persönlich in einer Filiale oder online gestellt werden.
Nach der Antragstellung werden die Unterlagen von Ärzten, Krankenkassen und Behörden geprüft. Die Rentenversicherung prüft nicht nur die medizinischen Voraussetzungen, sondern auch die Möglichkeit einer Rückkehr auf den Arbeitsmarkt. Es wird geprüft, ob eine Reha die Probleme lösen kann und ob eine Berufsunfähigkeit oder Erwerbsunfähigkeit vorliegt.
Es gibt einen Unterschied zwischen voller und teilweiser Erwerbsminderung. Eine volle Erwerbsminderung liegt vor, wenn eine Person weniger als drei Stunden pro Tag arbeiten kann. In diesem Fall wird die Erwerbsminderungsrente in der Regel in voller Höhe ausgezahlt. Bei einer teilweisen Erwerbsminderung kann die Person weiterhin mindestens drei Stunden pro Tag arbeiten, aber weniger als sechs Stunden. In diesem Fall wird der halbe Betrag der Erwerbsminderungsrente gezahlt.
Die Höhe der Erwerbsminderungsrente ist individuell und wird anhand von verschiedenen Faktoren berechnet. Dazu gehören die Höhe und die Jahre der Einzahlungen in die Rentenversicherung, die Art der Erwerbsminderung und der Rentenwert. Es gibt keine pauschale Summe für die Erwerbsminderungsrente.
Es gibt auch Freigrenzen für zusätzliches Einkommen bei Bezug einer Erwerbsminderungsrente. Die Freigrenzen sind bei einer teilweisen Erwerbsminderung höher als bei einer vollen Erwerbsminderung. Wenn das Einkommen über den Freigrenzen liegt, kann es zu Kürzungen der Erwerbsminderungsrente kommen.
Es ist wichtig zu beachten, dass die genauen Bedingungen und Regelungen zur Erwerbsminderungsrente von Fall zu Fall unterschiedlich sein können. Es ist ratsam, sich bei der Deutschen Rentenversicherung oder einem Fachexperten für Rentenfragen über die individuellen Ansprüche und Voraussetzungen zu informieren.
Roberta Günder
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