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  • 04.06.2023 – Versicherungsschutz verweigert wegen unbeantworteter Fragen
    04.06.2023 – Versicherungsschutz verweigert wegen unbeantworteter Fragen
    SICHERHEIT | Steuer & Recht | Das Urteil des Landgerichts Osnabrück vom 24. Mai 2023 (9 O 3254/21) unterstreicht die Bedeutung der vollständigen Beantwortung von Fragen sei...

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ApoRisk® Nachrichten - Sicherheit:


SICHERHEIT | Steuer & Recht |

Versicherungsschutz verweigert wegen unbeantworteter Fragen

 

Das Urteil des Landgerichts Osnabrück vom 24. Mai 2023 (9 O 3254/21) unterstreicht die Bedeutung der vollständigen Beantwortung von Fragen seitens des Versicherungsnehmers nach einem Schadenfall. Es verdeutlicht, dass eine Weigerung, diese Fragen zu beantworten, zu Recht dazu führen kann, dass der Versicherungsschutz verweigert wird.

Die Versicherung benötigt umfassende Informationen, um den Schadenfall angemessen bewerten zu können. Dies betrifft sowohl die Klärung der Ursache des Schadens als auch die Einschätzung der Höhe des entstandenen Schadens. Wenn der Versicherungsnehmer nicht bereit ist, diese Informationen zur Verfügung zu stellen, kann dies Zweifel an der Seriosität des Schadenfalls aufkommen lassen.

Es ist wichtig zu betonen, dass Versicherungen berechtigt sind, eine Frist für die Beantwortung der Fragen zu setzen, um den Schadenfall effizient bearbeiten zu können. Die Weigerung, innerhalb dieser Frist zu antworten, kann als ein Hindernis für den Versicherungsprozess angesehen werden.

Versicherungsnehmer sollten sich daher bewusst sein, dass die Verweigerung der Beantwortung von Fragen seitens der Versicherung Konsequenzen haben kann, einschließlich der Verweigerung des Versicherungsschutzes. Es ist ratsam, alle Fragen der Versicherung im Zusammenhang mit einem Schadenfall vollständig und ehrlich zu beantworten, um eine reibungslose Abwicklung zu gewährleisten.

Es bleibt zu hoffen, dass dieses Urteil als Anstoß für Versicherungsnehmer dient, die Zusammenarbeit mit ihrem Versicherer im Schadenfall zu erleichtern und eine transparente Kommunikation zu fördern.

Roberta Günder

 

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