ApoRisk® auf Facebook ApoRisk® auf Twitter
  • 01.06.2023 – Fluggesellschaft bevorzugt gestrandete Passagiere
    01.06.2023 – Fluggesellschaft bevorzugt gestrandete Passagiere
    SICHERHEIT | Steuer & Recht | Das Urteil des Amtsgerichts Endigen verdeutlicht, dass eine Fluggesellschaft sich nicht auf außergewöhnliche Umstände berufen kann, wenn sie ...

Für Sie gelesen

Sehr geehrte Apothekerin, sehr geehrter Apotheker,
hier ist der vollständige Text für Sie:

ApoRisk® Nachrichten - Sicherheit:


SICHERHEIT | Steuer & Recht |

Fluggesellschaft bevorzugt gestrandete Passagiere

 

Das Urteil des Amtsgerichts Endigen verdeutlicht, dass eine Fluggesellschaft sich nicht auf außergewöhnliche Umstände berufen kann, wenn sie gestrandete Passagiere bevorzugt und dadurch andere Flüge verspätet oder annulliert werden. In diesem Fall hatte eine Passagierin eine Ausgleichszahlung nach der Europäischen Fluggastrechte-Verordnung gefordert, da sie ihr Ziel mit einer Verspätung von 24 Stunden erreichte.

Die Fluggesellschaft argumentierte, dass der Flug am Vortag aufgrund eines Unwetters ausgefallen sei und die gestrandeten Passagiere bevorzugt behandelt wurden. Sie berief sich auf außergewöhnliche Umstände, die nicht von ihr beherrschbar seien. Das Gericht entschied jedoch, dass sich die Fluggesellschaft nicht auf diese Umstände berufen könne.

Das Gericht betonte, dass die Wetterbedingungen zwar zu den außergewöhnlichen Umständen zählen, diese jedoch nicht den gebuchten Flug der Klägerin betrafen. Die Entscheidung, die gestrandeten Passagiere zuerst zu befördern, sei eine freie Entscheidung der Fluggesellschaft und nicht von außen kommend. Daher wäre eine ordnungsgemäße Durchführung des gebuchten Flugs möglich gewesen.

Das Urteil stellt klar, dass eine Fluggesellschaft Verantwortung trägt, ihre Flüge entsprechend zu planen und die Passagiere pünktlich ans Ziel zu bringen. Wenn gestrandete Passagiere bevorzugt behandelt werden und dadurch andere Flüge beeinträchtigt werden, besteht ein Anspruch auf Ausgleichszahlungen gemäß den Fluggastrechten. Dieses Urteil stärkt die Rechte der Fluggäste und stellt sicher, dass sie angemessen entschädigt werden, wenn ihnen Unannehmlichkeiten entstehen.

Amtsgericht Endigen, Urteil vom 14. Juli 2022 (113 C 4971/21)

 

Zurück zur Übersicht

Kontakt
Jetzt Ihr persönliches Angebot anfordern!
Rückrufservice
Gerne rufen wir Sie zurück!
Suche
  • Die Versicherung mit Konzept
    Die Versicherung mit Konzept
    PharmaRisk® OMNI | Für alles gibt es eine Police - wir haben eine Police für alles.

Wir kennen Ihr Geschäft, und das garantiert Ihnen eine individuelle und kompetente Beratung.

Sie haben einen Beruf gewählt, der weit mehr als reine Erwerbstätigkeit ist. Sie verfolgen im Dienste der Bevölkerung hohe ethische Ziele mit Energie, fachlicher Kompetenz und einem hohen Maß an Verantwortung. Um sich voll auf Ihre Aufgabe konzentrieren zu können, erwarten Sie die optimale Absicherung für die Risiken Ihrer Berufsgruppe.

Sie suchen nach Möglichkeiten, Ihre hohen Investitionen zu schützen und streben für sich und Ihre Angehörigen nach einem angemessenen Lebensstandard, auch für die Zukunft.

  • Die PharmaRisk® FLEX
    Die PharmaRisk® FLEX
    Eine flexible Versicherung für alle betrieblichen Gefahren
Nutzen Sie unsere Erfahrung und rufen Sie uns an

Unter der kostenfreien Telefonnummer 0800. 919 0000 oder Sie faxen uns unter 0800. 919 6666, besonders dann, wenn Sie weitere Informationen zu alternativen Versicherern wünschen.

Mit der ApoRisk® FirmenGruppe steht Ihnen ein Partner zur Seite, der bereits viele Apothekerinnen und Apotheker in Deutschland zu seinen Kunden zählen darf. Vergleichen Sie unser Angebot und Sie werden sehen, es lohnt sich, Ihr Vertrauen dem Versicherungsspezialisten für Ihren Berufsstand zu schenken.

  • Die PharmaRisk® CYBER
    Die PharmaRisk® CYBER
    Eine einzige Versicherung für alle Internetrisiken