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  • 01.06.2023 – Arbeitszeitbetrug und Lüge begründen fristlose Kündigung
    01.06.2023 – Arbeitszeitbetrug und Lüge begründen fristlose Kündigung
    APOTHEKE | Steuer & Recht | Das Urteil des Landesarbeitsgerichts Hamm in diesem Fall zeigt deutlich, wie wichtig es ist, Arbeits- und Pausenzeiten korrekt zu dokumentieren. D...

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ApoRisk® Nachrichten - Apotheke:


APOTHEKE | Steuer & Recht |

Arbeitszeitbetrug und Lüge begründen fristlose Kündigung

 

Das Urteil des Landesarbeitsgerichts Hamm in diesem Fall zeigt deutlich, wie wichtig es ist, Arbeits- und Pausenzeiten korrekt zu dokumentieren. Die Entscheidung, die fristlose Kündigung der Reinigungskraft aufrechtzuerhalten, basierte auf dem Nachweis vorsätzlichen Handelns und Arbeitszeitbetrugs.

Es ist verständlich, dass die Arbeitnehmerin versucht hat, den Vorfall herunterzuspielen und zu argumentieren, dass dieser einmalig und nicht schwerwiegend sei. Dennoch haben die Richter betont, dass ein Vertrauensbruch gegenüber dem Arbeitgeber vorliegt, wenn ein Mitarbeiter bewusst gegen die Verpflichtung zur Zeiterfassung verstößt.

In diesem konkreten Fall wurde die Kündigung auch ohne vorherige Abmahnung als gerechtfertigt angesehen, da die Frau erst nach Konfrontation mit einem Beweisfoto ihre Handlungen zugab. Dies deutet auf ein planvolles Vorgehen hin.

Es ist wichtig zu betonen, dass jeder Fall individuell betrachtet werden sollte und eine fristlose Kündigung nicht immer die angemessene Reaktion ist. Dennoch verdeutlicht dieses Urteil die Bedeutung der korrekten Dokumentation von Arbeitszeiten und die möglichen Konsequenzen bei Verstößen gegen diese Vorgaben. Arbeitnehmer sollten sich bewusst sein, dass selbst scheinbar geringfügige Verstöße schwerwiegende Folgen für ihr Arbeitsverhältnis haben können.

Es bleibt abzuwarten, ob weitere rechtliche Schritte in diesem Fall unternommen werden, da eine Revision nicht zugelassen wurde.

Landesarbeitsgericht Hamm, Urteil vom 27. Januar 2023 (13 Sa 1007/22)

 

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