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hier ist der vollständige Text für Sie:
SICHERHEIT | Steuer & Recht |
Das Urteil des Saarländischen Oberlandesgerichts in Bezug auf die Haftung bei einer Kollision zwischen einem Rotlichtsünder und einem Fahrzeug, das bei Grün in den Bereich einfährt, wirft wichtige Fragen zur Verkehrssicherheit auf. Das Gericht entschied, dass der Rotlichtsünder die alleinige Verantwortung für den Unfall trägt, auch wenn den Angefahrenen ein geringfügiges Verschulden treffen sollte.
Die Entscheidung des Gerichts betont die Bedeutung der Verkehrsregelung durch Ampeln und stellt klar, dass Fahrzeuge, die bei Grün in den Bereich einfahren, geschützt sind. Es ist erfreulich, dass das Gericht die Verantwortung dem Rotlichtsünder zuschreibt und nicht versucht, das Verschulden auf beide Parteien aufzuteilen.
Die Entscheidung des Gerichts sendet eine klare Botschaft an Verkehrsteilnehmer, dass das Ignorieren einer roten Ampel ein schwerwiegendes Fehlverhalten ist, das zu gefährlichen Situationen und Unfällen führen kann. Es ist wichtig, dass die Verkehrssicherheit durch die Einhaltung von Verkehrsregeln und insbesondere durch die Beachtung von Ampeln gewährleistet wird.
Dieses Urteil sollte als Erinnerung dienen, dass Verkehrsteilnehmer die Verkehrsregeln respektieren und die Konsequenzen ihres Handelns erkennen müssen. Nur durch verantwortungsbewusstes Verhalten können wir die Sicherheit auf unseren Straßen gewährleisten.
Saarländische Oberlandesgericht, Urteil vom 21. April 2023 (3 U 11/23)
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