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Steuer & Recht |
Die Nominallöhne in Deutschland sind im 1. Quartal 2023 um 5,6 % gegenüber dem Vorjahresquartal gestiegen. Es handelt sich um den höchsten gemessenen Nominallohnanstieg für ein Berichtsquartal seit Beginn der Zeitreihe 2008. Die Verbraucherpreise stiegen im selben Zeitraum um 8,3 %. Wie das Statistische Bundesamt weiter mitteilt, sanken damit die Reallöhne im 1. Quartal 2023 um 2,3 % gegenüber dem Vorjahreszeitraum. Ein Trend aus dem Jahr 2022 setzt sich somit fort: Die hohe Inflation zehrt das Lohnwachstum für die Beschäftigten auch zum Jahresbeginn 2023 mehr als auf.
Die überproportionale Steigerung der Nominallohnentwicklung im 1. Quartal 2023 hat den Reallohnverlust für die Beschäftigten zum Jahresbeginn im Vergleich zu den letzten drei Berichtsquartalen insgesamt etwas abgeschwächt. Zu dieser Abfederung des Kaufkraftverlustes der Beschäftigten haben auch die Auszahlungen der Inflationsausgleichsprämie beigetragen. Diese kann bis zu 3.000 Euro betragen (steuer- und abgabefrei) und ist eine freiwillige Leistung der Arbeitgeber.
Betrachtet man die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer nach ihrer Beschäftigungsart, weisen geringfügig Beschäftigte mit 8,9 % den stärksten Nominallohnanstieg im 1. Quartal 2023 im Vergleich zum Vorjahreszeitraum auf. Dies ist vor allem auf die seit dem 1. Oktober 2022 gültige Erhöhung der Minijob-Verdienstgrenze von 450 Euro auf 520 Euro zurückzuführen. Die Nominallöhne von Beschäftigten in Vollzeit stiegen ebenfalls leicht überdurchschnittlich um 5,9 %. Für Teilzeitkräfte und Auszubildende ist ein Lohnanstieg von 4,7 % im 1. Quartal 2023 zu verzeichnen.
Quelle: Statistisches Bundesamt
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