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  • 01.06.2023 – Mit Fehlverhalten von Fußgängern müssen Autofahrer rechnen
    01.06.2023 – Mit Fehlverhalten von Fußgängern müssen Autofahrer rechnen
    SICHERHEIT | Steuer & Recht | Das Urteil des Bundesgerichtshofs zu der Verantwortlichkeit bei einem Unfall zwischen einem Fußgänger und einem Autofahrer stellt klar, dass e...

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ApoRisk® Nachrichten - Sicherheit:


SICHERHEIT | Steuer & Recht |

Mit Fehlverhalten von Fußgängern müssen Autofahrer rechnen

 

Das Urteil des Bundesgerichtshofs zu der Verantwortlichkeit bei einem Unfall zwischen einem Fußgänger und einem Autofahrer stellt klar, dass ein Fahrzeugführer nicht in jedem Fall darauf vertrauen kann, dass ein Fußgänger, der bereits die Fahrbahn betreten hat, in der Fahrbahnmitte stehen bleiben wird, um ihn passieren zu lassen. Das Gericht betonte, dass ein Fußgänger, der eine mehrspurige Straße über die Mittellinie hinaus überquert, obwohl herannahende Fahrzeuge vorhanden sind, leichtfertig und grob fahrlässig handelt.

Das Berliner Kammergericht hatte den Autofahrer von jeglicher Schuld freigesprochen und dem Fußgänger ein hälftiges Mitverschulden zugeschrieben. Es stellte fest, dass der Autofahrer nicht damit rechnen muss, dass ein Fußgänger trotz herannahender Fahrzeuge die Fahrbahn weiter überquert. Das Kammergericht betonte, dass sich der Autofahrer darauf verlassen darf, dass ein Fußgänger bei einer erkennbaren Trennung der Fahrbahnseiten auf den von rechts kommenden Verkehr achtet.

Der Bundesgerichtshof hob das Urteil des Kammergerichts teilweise auf und wies den Fall zur erneuten Entscheidung zurück. Es stellte fest, dass ein Fahrer nicht damit rechnen muss, dass ein Fußgänger versucht, kurz vor seinem Fahrzeug die Fahrbahn zu betreten oder dass ein Fußgänger, der vor oder in der Mitte der Straße anhält, unerwartet weiterläuft. Dies gilt jedoch nur, wenn der Fahrer bei verständiger Würdigung keinen Anlass hat, am verkehrsgerechten Verhalten des Fußgängers zu zweifeln.

Das endgültige Urteil und die Entscheidung über ein mögliches Mitverschulden des Autofahrers obliegt nun der Vorinstanz. Es bleibt abzuwarten, wie der Fall letztendlich entschieden wird und ob es Auswirkungen auf die allgemeine Verantwortlichkeit von Fußgängern im Straßenverkehr haben wird.

Bundesgerichtshof, Urteil vom 4. April 2023 (VI ZR 11/21) 

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