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Steuer & Recht |
In 2022 haben geringfügig mehr Unternehmen Insolvenz angemeldet als im Jahr zuvor (+4,3 %). Deutlich stärker fiel der Anstieg bei Unternehmen mit 11 bis 100 Beschäftigten aus (+26,1 %). Die Mehrheit aller Insolvenzanträge stammte in 2022 jedoch erneut von Kleinstunternehmen (bis zu 10 Beschäftigte). Inzwischen empfiehlt die EU-Kommission daher für die Kleinstunternehmen, das Insolvenzverfahren zu vereinfachen.
Trotz des Anstiegs verharrt die Anzahl der Unternehmensinsolvenzen auf sehr niedrigem Niveau wie der Vergleich mit den vergangenen 10 Jahren belegt. Auch der Anteil der insolventen Unternehmen am Unternehmensbestand ist weiterhin sehr gering. Nur 4,8 von 1.000 Unternehmen waren in 2022 zahlungsunfähig, so dass ein Insolvenzantrag gestellt werden musste. Über 90 % aller Unternehmensschließungen finden hingegen aus eigenem Antrieb der Eigentümerinnen und Eigentümer statt.
Über 8.400 Insolvenzanträge betrafen in 2022 Unternehmen in der Rechtsform der GmbH, das sind 14,8 % mehr als im Jahr zuvor. Ein Grund hierfür ist die Wiedereinsetzung der strikten Insolvenzantragspflicht. Weitere Ursachen liegen in spezifischen Wirtschaftskrisen und im Strukturwandel (z. B. im Einzelhandel und bei Kfz-Zulieferern). Dagegen verharrte die Zahl der Insolvenzanträge von Unternehmen in der Rechtsform eines Einzelunternehmens oder einer Personengesellschaft auf dem Niveau der beiden Pandemiejahre.
Größere GmbH-Unternehmen werden oftmals im Zuge der Eigenverwaltung saniert oder mit Hilfe von Investoren fortgeführt. Besonders häufig finden aktuell Restrukturierungen im Insolvenzverfahren im Handel, im Gesundheitswesen und bei Kfz-Zulieferern statt. Von Einzelunternehmen werden dagegen nur selten Sanierungswege wie die Eigenverwaltung beantragt, was unter anderem an der Komplexität der Gerichtsverfahren liegt. Ein vereinfachtes, schnelles Sanierungsverfahren könnte dazu beitragen, mehr kleinere Unternehmen zu entschulden und die Gerichte zu entlasten.
Quelle: IfM Bonn
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