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  • 26.05.2023 – Arbeitszeiterfassung: Zwei Drittel der Unternehmen beklagen erheblichen Mehraufwand
    26.05.2023 – Arbeitszeiterfassung: Zwei Drittel der Unternehmen beklagen erheblichen Mehraufwand
    LEGISLATIVE | Steuer & Recht | Hoher Aufwand, schwierige Umsetzung, mangelnde Flexibilität: Ein Großteil der deutschen Unternehmen sieht lt. Bitkom die Pflicht zur Arbeitszeiter...

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ApoRisk® Nachrichten - Legislative:


Steuer & Recht |

Arbeitszeiterfassung: Zwei Drittel der Unternehmen beklagen erheblichen Mehraufwand

 

  • Viele Unternehmen sehen Erfassungspflicht kritisch und fordern gesetzliche Verbesserungen
  • Drei Viertel der Unternehmen für wöchentliche statt täglicher Höchstarbeitszeit
  • Bundestag diskutiert am heutigen Freitag Oppositionsantrag zur Arbeitszeiterfassung

Hoher Aufwand, schwierige Umsetzung, mangelnde Flexibilität: Ein Großteil der deutschen Unternehmen sieht die Pflicht zur Arbeitszeiterfassung kritisch und fordert vom Gesetzgeber umfassende Verbesserungen. So sagen zwei Drittel der Unternehmen (66 Prozent), dass die Einführung beziehungsweise Anpassung der Arbeitszeiterfassungssysteme erheblichen finanziellen und administrativen Mehraufwand verursacht. Gleichzeitig wollen mehr als drei Viertel (78 Prozent), dass die gesetzliche Neuregelung des Arbeitszeitrechts die tägliche durch eine wöchentliche Höchstarbeitszeit ersetzt. Das sind Ergebnisse einer repräsentativen Umfrage unter 603 Unternehmen ab 20 Beschäftigten in Deutschland im Auftrag des Digitalverbands Bitkom. Demnach finden 60 Prozent, dass die Einführung beziehungsweise Anpassung der Arbeitszeiterfassung durch das bisherige Fehlen einer gesetzlichen Neuregelung erschwert wird. Ohnehin halten 59 Prozent der Unternehmen eine genaue Arbeitszeiterfassung in der Praxis für nur schwer umsetzbar.

„Das Bundesarbeitsgericht hat mit seinem Beschluss vom September 2022 mehr als 34 Millionen Menschen zur minutiösen Erfassung ihrer Arbeitszeit verpflichtet. Der Gesetzgeber sollte diesem Anachronismus ein Ende bereiten und die gesetzlichen Voraussetzungen dafür schaffen, dass auch künftig Vertrauensarbeitszeit möglich ist. Niemand sollte gezwungen werden, seine Arbeitszeit zu erfassen, wenn zwischen Arbeitgeber und Beschäftigten Einvernehmen herrscht, dass dies nicht nötig ist. Der aktuelle Referentenentwurf zur Änderung des Arbeitszeitgesetzes geht komplett an der Realität der heutigen Arbeitswelt vorbei, in der Homeoffice und Vertrauensarbeitszeit für viele zum Standard gehören“, sagt Bitkom-Präsident Achim Berg. „Nicht nur die geplante tagesaktuelle Erfassungspflicht, auch das Beharren auf einer täglichen Höchstarbeitszeit sind absolut kontraproduktiv. Bitkom fordert schon lange eine wöchentliche Höchstarbeitszeit, die den Beschäftigten bei der Einteilung ihrer Arbeitszeit mehr Flexibilität und Selbstbestimmtheit gewähren würde. Auch die vorgeschriebene Ruhepause von elf Stunden passt nicht zu „New Work“, wie viele Beschäftigte es sich wünschen. Hierunter leidet besonders die Digitalbranche, die angesichts des massiven IT-Fachkräftemangels attraktiv bleiben muss.“ Am heutigen Freitag diskutiert der Bundestag einen Antrag der Unionsfraktion zur bürokratiearmen Arbeitszeiterfassung. Er geht aus Bitkom-Sicht in die richtige Richtung, da er die Möglichkeit freiwilliger Vertrauensarbeitszeitmodelle sowie eine Abkehr von der tagesaktuellen Erfassungspflicht und der täglichen Höchstarbeitszeit fordert.

Sechs von zehn Unternehmen (59 Prozent) sind überzeugt, dass durch die Erfassungspflicht die Flexibilität von Vertrauensarbeit verloren geht. Rund die Hälfte (48 Prozent) befürchtet, dass sich die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter durch die Aufzeichnungspflicht kontrolliert fühlen. Gleichzeitig sagen 44 Prozent, dass die Arbeitszeiterfassungspflicht die Beschäftigten vor Stress und Überlastung schützen kann. Berg: „Wo früher auf Vertrauensbasis gearbeitet wurde, zwingt die Pflicht zur Arbeitszeiterfassung zu Kontrolle und sorgt für vollkommen unnötige Bürokratie. Die Ampel-Regierung hat im Koalitionsvertrag angekündigt, dass bei einer Anpassung des Arbeitszeitrechts Vertrauensarbeit weiterhin möglich sein soll. Daran muss sie sich jetzt messen lassen.

Quelle: Bitkom

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