Für Sie gelesen
Sehr geehrte Apothekerin, sehr geehrter Apotheker,
hier ist der vollständige Text für Sie:
Steuer & Recht |
Die EU-Kommission begrüßt, dass die Finanzministerinnen und -minister am 16. Mai 2023 eine politische Einigung („allgemeine Ausrichtung“) über neue Steuertransparenzvorschriften für alle Dienstleister erzielt haben, die im Auftrag von in der EU ansässigen Kunden Transaktionen mit Kryptowerten abwickeln. Die auf einem Vorschlag der Kommission beruhenden neuen Vorschriften ergänzen die Bestimmungen der Verordnung über Märkte für Kryptowerte (MiCA) und der Verordnung über Geldtransfers (TFR) und stehen voll und ganz mit der OECD-Initiative für einen Melderahmen für Kryptowerte in Einklang.
Um Einnahmen für öffentliche Investitionen und Dienstleistungen sicherzustellen und gleichzeitig ein innovationsfreundliches Wirtschaftsumfeld zu schaffen, ist eine faire und wirksame Besteuerung von größtem Belang. Derzeit fehlen den Steuerbehörden jedoch die benötigten Informationen zur Überwachung von Erlösen, die mithilfe von Kryptowerten erzielt werden, die sich problemlos grenzüberschreitend handeln lassen. Daher können die Behörden nicht in vollem Maße sicherstellen, dass tatsächlich Steuern gezahlt werden, sodass den europäischen Bürgerinnen und Bürgern wichtige Steuereinnahmen entgehen.
Die Richtlinie wird die Fähigkeit der Mitgliedstaaten verbessern, Steuerbetrug, Steuerhinterziehung und Steuervermeidung aufzudecken und zu bekämpfen, indem alle Anbieter von Kryptowerten in der EU – unabhängig von ihrer Größe – dazu verpflichtet werden, Transaktionen von in der EU ansässigen Kunden zu melden. Darüber hinaus werden mit der aktualisierten Richtlinie die Meldepflichten von Finanzinstituten auf E-Geld und digitale Zentralbankwährungen ausgeweitet, und der Anwendungsbereich des automatischen Informationsaustauschs wird auf grenzüberschreitende Vorbescheide ausgedehnt, die von natürlichen Personen in Anspruch genommen werden.
Die neuen Meldepflichten für Kryptowerte, E-Geld und digitale Zentralbankwährungen werden am 1. Januar 2026 in Kraft treten. Nachdem das Europäische Parlament eine beratende Stellungnahme abgegeben hat, können die neuen Vorschriften endgültig erlassen werden.
Quelle: EU-Kommission
Sie haben einen Beruf gewählt, der weit mehr als reine Erwerbstätigkeit ist. Sie verfolgen im Dienste der Bevölkerung hohe ethische Ziele mit Energie, fachlicher Kompetenz und einem hohen Maß an Verantwortung. Um sich voll auf Ihre Aufgabe konzentrieren zu können, erwarten Sie die optimale Absicherung für die Risiken Ihrer Berufsgruppe.
Sie suchen nach Möglichkeiten, Ihre hohen Investitionen zu schützen und streben für sich und Ihre Angehörigen nach einem angemessenen Lebensstandard, auch für die Zukunft.
Unter der kostenfreien Telefonnummer 0800. 919 0000 oder Sie faxen uns unter 0800. 919 6666, besonders dann, wenn Sie weitere Informationen zu alternativen Versicherern wünschen.
Mit der ApoRisk® FirmenGruppe steht Ihnen ein Partner zur Seite, der bereits viele Apothekerinnen und Apotheker in Deutschland zu seinen Kunden zählen darf. Vergleichen Sie unser Angebot und Sie werden sehen, es lohnt sich, Ihr Vertrauen dem Versicherungsspezialisten für Ihren Berufsstand zu schenken.