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  • 15.05.2023 – Stellungnahme zu Gesetzentwurf zur Fachkräfteeinwanderung
    15.05.2023 – Stellungnahme zu Gesetzentwurf zur Fachkräfteeinwanderung
    LEGISLATIVE | Steuer & Recht | Ausländische Fachkräfte sollen künftig leichter nach Deutschland kommen können. Damit will die Bundesregierung dem aktuellen Fachkräftemangel e...

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ApoRisk® Nachrichten - Legislative:


Steuer & Recht |

Stellungnahme zu Gesetzentwurf zur Fachkräfteeinwanderung

 

Ausländische Fachkräfte sollen künftig leichter nach Deutschland kommen können. Damit will die Bundesregierung dem aktuellen Fachkräftemangel entgegenwirken. Der Bundesrat hat sich am 12. Mai 2023 zu diesen Plänen geäußert.

In seiner Stellungnahme unterstreicht er u. a. die Notwendigkeit, dass das Gesetz zur Weiterentwicklung der Fachkräfteeinwanderung zügig und vor allem für kleine und mittlere Unternehmen einfach handhabbar umgesetzt wird. Die Prüfverfahren dürften nicht zu bürokratisch sein, sondern sollten kurze Bearbeitungszeiten sicherstellen. Unternehmen müssten bei der Anwerbung stärker unterstützt werden. Der Bundesrat bittet die Bundesregierung, die Möglichkeiten zur Fachkräfteeinwanderung im In- und Ausland besser bekannt zu machen und eine Verkürzung der bestehenden Wartezeiten bei Visaverfahren herbeizuführen. Außerdem hält die Länderkammer die Anerkennung ausländischer Berufsabschlüsse für zu langwierig und zu schwierig. Die Verwaltungsverfahren müssten entbürokratisiert und beschleunigt werden.

Was sich ändern soll: Drei-Säulen-System

Die Fachkräfteeinwanderung soll künftig auf drei Säulen aufbauen – der Fachkräftesäule, der Erfahrungssäule und der Potenzialsäule – eine Struktur, die der Bundesrat in seiner Stellungnahme ausdrücklich begrüßt. Das Modell werde aber nur dann zum Erfolg führen, so die Länder, wenn die Rahmenbedingen verbessert würden. Erforderlich sei insbesondere eine vollständige Digitalisierung der Visumsverfahren.

Fachkräftesäule

Die Fachkräftesäule soll in dem System das zentrale Element bilden. Im Mittelpunkt soll der Fachkräftebegriff stehen, der eine Gleichwertigkeit der ausländischen Berufsqualifikation verlangt. Zukünftig soll eine Fachkraft jede qualifizierte Beschäftigung ausüben können. Die bestehenden Gehaltsschwellen der Blauen Karte EU sollen abgesenkt und erleichterte Bedingungen für Berufsanfänger geschaffen werden. Zudem sollen der Anwendungsbereich erweitert und die Regelungen zur Mobilität und des Familiennachzugs vereinfacht werden. Die erforderliche Voraufenthaltsdauer für die Erteilung der Niederlassungserlaubnis für Inhaber einer Blauen Karte EU, für Fachkräfte und deren Familienangehörige soll herabgesetzt werden. Ausländische Studierende sollen erweiterte Nebenbeschäftigungsmöglichkeiten erhalten. Es soll leichter werden, zwischen Aufenthalten zu Bildungs- und Erwerbszwecken zu wechseln. Die Anerkennung einer ausländischen Berufsqualifikation soll durch die Möglichkeit der Einreise zur Qualifikationsanalyse erleichtert werden.

Erfahrungssäule

Die Einreise und die Aufnahme einer qualifizierten Beschäftigung ohne einen in Deutschland formal anerkannten Abschluss soll zukünftig für alle Berufsgruppen geöffnet werden. Voraussetzung ist eine zweijährige einschlägige Berufserfahrung, ein Mindestgehalt sowie eine im Herkunftsland staatlich anerkannte mindestens zweijährige Ausbildung.

Potenzialsäule

Die sogenannte „Chancenkarte“ soll als neuer Aufenthaltstitel eingeführt werden, der auf einem Punktesystem basiert und Arbeitskräften zur Arbeitsplatzsuche einen gesteuerten Zugang zum Arbeitsmarkt ermöglicht. Dafür sollen Arbeitskräfte zunächst eine Vorqualifikation nachweisen und über deutsche Sprachkenntnisse auf dem Niveau A 2 oder englische Sprachkenntnisse auf dem Niveau B 2 verfügen müssen. Ferner soll das Potenzial für eine nachhaltige Arbeitsmarktintegration anhand festgelegter Kriterien wie u. a. Qualifikation, deutsche Sprachkenntnisse, Berufserfahrung, Deutschlandbezug ermittelt werden.

Weitere Schritte

Die Stellungnahme des Bundesrates wurde der Bundesregierung zugeleitet, die eine Gegenäußerung dazu verfasst und dem Bundestag zur Entscheidung vorlegt. Verabschiedet dieser das Gesetz, so befasst sich der Bundesrat noch einmal abschließend damit.

Quelle: Bundesrat

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