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Steuer & Recht |
Urteil T-34/21 und T-87/21 vom 10.05.2023
Das Gericht erklärt den Beschluss der Kommission für nichtig, mit dem die von Deutschland im Kontext der COVID-19-Pandemie geplante Rekapitalisierung der Lufthansa in Höhe von 6 Mrd. Euro genehmigt wurde.
Der Kommission sind mehrere Fehler unterlaufen, und zwar insbesondere, indem sie erstens angenommen hat, die Lufthansa sei nicht in der Lage, sich in Höhe ihres gesamten Bedarfs Finanzmittel auf den Märkten zu beschaffen, zweitens keinen Mechanismus verlangt hat, mit dem ein Anreiz für die Lufthansa geschaffen wird, die Kapitalbeteiligung Deutschlands so bald wie möglich zurückzukaufen, drittens eine beträchtliche Marktmacht der Lufthansa an bestimmten Flughäfen verneint hat und viertens bestimmte Verpflichtungen akzeptiert hat, die nicht gewährleisten, dass ein wirksamer Wettbewerb gewahrt wird.
Quelle: EuGH
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