Für Sie gelesen
Sehr geehrte Apothekerin, sehr geehrter Apotheker,
hier ist der vollständige Text für Sie:
Arzneilieferungsvertrag Primärkassen (NRW)
Seit Anfang Mai dürfen die Primärkassen in Nordrhein-Westfalen keine Verordnungen mehr beanstanden, nur weil die Dosierungsanweisung fehlt. Darauf haben sich die Apothekerverbände im Rahmen ihrer Verhandlungen über den Arzneiliefervertrag mit den Primärkassen vorab einigen können. Zudem wird der neue Vertrag wesentliche Ausnahmeregelungen der SARS-CoV-2-Arzneimittelversorgungsverordnung fest verankern.
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